Apple-Patentantrag: Werbung richtet sich am Kontostand des Nutzers

Der kalifornische Konzern Apple sorgt derzeit mit einem Patentantrag für jede Menge Aufregung. Das Unternehmen aus Cupertino hat ein Patent beantragt, das bestimmte Werbeanzeigen nur jenen Nutzern anzeigen soll, die sich die dazugehörigen Produkte auch leisten können. Schon ist vom "gruseligsten Patent" aller Zeiten die Rede. Doch ist die Aufregung berechtigt?
Apple, Logo, Hintergrundbild
Apple
Apple hat im März dieses Jahres beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) einen Antrag eingereicht, mit dem man sich ein bestimmtes Schutzrecht sichern will. Das dazugehörige Dokument wurde von der Patentbehörde in der vergangenen Woche veröffentlicht. Die Online-Seite der Wochenzeitschrift Die ZEIT poltert ungewöhnlich aufgeregt, dass dies das "vielleicht gruseligste Patent, das Apple jemals beantragt hat" sein könnte.

Denn das Patent mit der Nummer 20150199725 nimmt den Kontostand des Anwenders (über die Kreditkartendaten, das Bankkonto selbst oder ein etwaiges Prepaid-Guthaben) als Basis und richtet die ausgelieferte Werbung danach aus. Gedacht ist das System für die Nutzer von Mobilgeräten, jedenfalls wird das in dieser Form im Patentantrag beschrieben.

Die Werbung, die laut diesem Patentantrag dem Nutzer angezeigt wird, betrifft beispielsweise nur Produkte, die sich dieser leisten kann. Damit will man eine Zielgruppe besser erreichen oder ansteuern können.

Skandal?

Doch bevor man ob des drohenden unerhörten Privatsphären-Verstoßes zu Fackel und Mistgabel greift und/oder bei Thilo Weichert anruft: Es ist nahezu ausgeschlossen, dass dieses Konzept je Realität wird: Zunächst handelt es sich hier nur um einen Patentantrag, der nicht gewährt werden muss. Und selbst wenn: Ein derartiges Patent stellt ein "Kann" und definitiv kein "Muss" dar, Apple würde ein derartiges Patent kaum "einfach so" einführen, höchstens auf expliziten Wunsch eines Kunden.

Schließlich sollte man anmerken, dass Zielgruppen-Werbung längst gang und gäbe ist: Denn schon jetzt können Shops und sonstige Web-Anbieter aus dem Kauf- und Surf-Verhalten des Nutzers recht genau schließen, was ein Kunde sich leisten kann und will.
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