Uber: Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben, aber nur vorerst
Der Taxi-ähnliche Mitfahrdienst UberPop darf in Deutschland vorerst weitermachen, das Frankfurter Landgericht hob eine vor zwei Wochen ausgestellte einstweilige Verfügung wieder auf. Hauptargument für die Aufhebung ist der Umstand, dass keine Dringlichkeit dafür vorliege.
Uber konnte vor dem Landgericht Frankfurt einen weiteren juristischen Sieg erringen: Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung folgte der zuständige Richter bei der mündlichen Verhandlung der Argumentation, dass Taxi Deutschland, das die einstweilige Verfügung erwirkt hatte, schon vor dem angegebenen Datum des 23. Juli vom Uber-Angebot hätte wissen können.
Am eigentlichen Grund für die Verfügung, dem Verfügungsanspruch, ändert sich dadurch jedoch nichts. Laut Taxi Deutschland handle es sich bei UberPop um ein Angebot, das gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoße. Richter Frowin Kurth sagte dazu, dass beide Anbieter Wettbewerber seien und ein "ähnliches Angebot innerhalb des gleichen Abnehmerkreises" anböten.
Ein "freiwilliges Trinkgeld" (so die Uber-Argumentation) konnte das Frankfurter Gericht nicht erkennen, beide Parteien bieten demnach ihre Leistung gegen ein reguläres Entgelt an. Auch ein Vermittler wie Uber sei demnach bei einem Verstoß des Fahrers mitverantwortlich.
Das sieht der Kontrahent aber naturgemäß anders und hat wenig überraschend angekündigt, dagegen Berufung einzulegen. Der Fall geht dann an das Oberlandesgericht Frankfurt, es ist zu erwarten, dass die Angelegenheit die Gerichte noch eine ganze Weile lang beschäftigen wird.
Siehe auch: Uber - Frankfurter Gericht spricht deutschlandweites Verbot aus
Am eigentlichen Grund für die Verfügung, dem Verfügungsanspruch, ändert sich dadurch jedoch nichts. Laut Taxi Deutschland handle es sich bei UberPop um ein Angebot, das gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoße. Richter Frowin Kurth sagte dazu, dass beide Anbieter Wettbewerber seien und ein "ähnliches Angebot innerhalb des gleichen Abnehmerkreises" anböten.
Ein "freiwilliges Trinkgeld" (so die Uber-Argumentation) konnte das Frankfurter Gericht nicht erkennen, beide Parteien bieten demnach ihre Leistung gegen ein reguläres Entgelt an. Auch ein Vermittler wie Uber sei demnach bei einem Verstoß des Fahrers mitverantwortlich.
Langer Rechtsstreit zu erwarten
Uber-Sprecher Fabien Nestmann lobte die Entscheidung im Blog des Dienstes und meinte diese sei "ein wichtiger Schritt hin zur Anerkennung von Uber als innovative und legitime Bereicherung für die mobile Gesellschaft in Deutschland". Nestmann beteuerte, dass man nicht die Absicht habe, "traditionelle Taxidienstleistungen zu verdrängen".Das sieht der Kontrahent aber naturgemäß anders und hat wenig überraschend angekündigt, dagegen Berufung einzulegen. Der Fall geht dann an das Oberlandesgericht Frankfurt, es ist zu erwarten, dass die Angelegenheit die Gerichte noch eine ganze Weile lang beschäftigen wird.
Siehe auch: Uber - Frankfurter Gericht spricht deutschlandweites Verbot aus
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