Österreichs Provider geschockt vom abschließenden Kino.to-Urteil
Die Provider in Österreich sind über den Ausgang des Verfahrens um die Rechtmäßigkeit einer Sperrverfügung gegen das ehemalige Streaming-Portal Kino.to reichlich irritiert. Denn das abschließende Urteil des Obersten Gerichtshofs wird praktisch schwer umzusetzen sein.
Internet-Anbieter können demnach von Rechteinhabern aufgefordert werden, den Zugang zu einer Webseite zu sperren, die Nutzern unrechtmäßig Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Werken gibt. Einen Nachweis muss der Rechteinhaber dabei nicht erbringen. Befolgt man das Urteil genau, reicht die Behauptung, dass Rechte verletzt werden, um seine Sperrung durchzusetzen.
Wenn der Provider der Forderung nicht nachkommt, wird gegen ihn eine Beugestrafe verhängt - ohne, dass eine Prüfung durchgeführt werden muss, ob tatsächlich Rechte verletzt werden. Eine entsprechende Bewertung kommt erst dann zustande, wenn der Internet-Anbieter gegen die Strafe in Berufung geht.
"Wir können uns jetzt aussuchen, ob wir Richter spielen und die Rechtmäßigkeit jeder Sperraufforderungen überprüfen und beurteilen oder jedem Begehren blind nachkommen", analysiert Maximilian Schubert, Generalsekretär des Provider-Branchenverbandes ISPA, die Entscheidung. Zu ersterem werden vor allem die vielen kleinen Provider kaum in der Lage sein, da ihnen die notwendigen Ressourcen und das rechtliche Know-how zur Beurteilung der teilweise äußerst komplizierten und komplexen Urheberrechts- und Rechtelage fehlen.
Darüber hinaus wollen die Provider erreichen, dass alle Sperrverfügungen in einem Transparenzbericht aufgelistet und periodisch einer richterlichen Überprüfung unterzogen werden. "Nur so kann man einen Sperrfriedhof oder Zustände wie in Großbritannien, wo bereits fast jede fünfte Webseite gesperrt ist, verhindern", führte der Verbandschef aus.
Um aus der nun entstandenen Situation halbwegs gut herauszukommen, wollen die Internetanbieter nun vorsichtshalber Sperrungen umsetzen, aber jeweils klar darauf hinweisen, wer die Blockade verlangt hat. Denn laut dem OGH-Urteil können Kunden sowohl gegen den eigenen Provider als auch gegen den Rechteinhaber vorgehen.
Wenn der Provider der Forderung nicht nachkommt, wird gegen ihn eine Beugestrafe verhängt - ohne, dass eine Prüfung durchgeführt werden muss, ob tatsächlich Rechte verletzt werden. Eine entsprechende Bewertung kommt erst dann zustande, wenn der Internet-Anbieter gegen die Strafe in Berufung geht.
"Wir können uns jetzt aussuchen, ob wir Richter spielen und die Rechtmäßigkeit jeder Sperraufforderungen überprüfen und beurteilen oder jedem Begehren blind nachkommen", analysiert Maximilian Schubert, Generalsekretär des Provider-Branchenverbandes ISPA, die Entscheidung. Zu ersterem werden vor allem die vielen kleinen Provider kaum in der Lage sein, da ihnen die notwendigen Ressourcen und das rechtliche Know-how zur Beurteilung der teilweise äußerst komplizierten und komplexen Urheberrechts- und Rechtelage fehlen.
Ständige Gefahr einer Klage
Letztlich laufen die Anbieter immer Gefahr, von einer Seite verklagt zu werden. "Egal wofür sich der Anbieter entscheidet, er setzt sich immer dem Klagsrisiko aus - entweder durch die angeblichen Rechteinhaber oder durch seine eigenen Kundinnen und Kunden, die den Zugriff auf gesperrte Seiten bei ihm einfordern können", erklärte Schubert. "Wir lehnen es aber ab, uns den Schwarzen Peter zuschieben zu lassen und haben deswegen von Anfang an gefordert, dass ausschließlich Richterinnen und Richter über allfällige Sperren entscheiden."Darüber hinaus wollen die Provider erreichen, dass alle Sperrverfügungen in einem Transparenzbericht aufgelistet und periodisch einer richterlichen Überprüfung unterzogen werden. "Nur so kann man einen Sperrfriedhof oder Zustände wie in Großbritannien, wo bereits fast jede fünfte Webseite gesperrt ist, verhindern", führte der Verbandschef aus.
Um aus der nun entstandenen Situation halbwegs gut herauszukommen, wollen die Internetanbieter nun vorsichtshalber Sperrungen umsetzen, aber jeweils klar darauf hinweisen, wer die Blockade verlangt hat. Denn laut dem OGH-Urteil können Kunden sowohl gegen den eigenen Provider als auch gegen den Rechteinhaber vorgehen.
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Christian Kahle
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