Große Datenschutz-Prüfung bei Google hat erste Ergebnisse
Der Suchmaschinenkonzern Google muss seine Datenschutz-Regularien überarbeiten. Diese Auflage hat das Unternehmen von der italienischen Datenschutz-Behörde erhalten. Sie ist ein Ergebnis einer breit angelegten Untersuchung, zu der sich Partnerbehörden aus ganz Europa zusammengeschlossen haben.
Im vergangenen Jahr begannen diese damit, die neuen Datenschutz-Bestimmungen Googles einer tiefergehenden Prüfung zu unterziehen. Das Unternehmen hatte zuvor die Bestimmungen von rund 60 verschiedenen Diensten, darunter YouTube, Gmail und Google+ in einem einzigen Regelwerk zusammengeführt. Nach Einschätzung von Datenschutz-Experten verlagerte sich die Waagschale dabei aber zum Nachteil der Anwender.
Die Italiener gehen nun als erste voran und haben Google einen Forderungs-Katalog geschickt. Sie setzten dem Unternehmen eine Frist von 18 Monaten, ihre Vorstellungen in den Datenschutz-Bestimmungen umzusetzen. So soll den Anwendern beispielsweise nicht nur ermöglicht werden, nachträglich zu widersprechen, wenn sie die über die gesammelten Daten nicht verwendet wissen wollen. Google soll statt dessen grundsätzlich erst einmal die Erlaubnis des Anwenders einholen, bevor etwas in der Datenbank landet.
Ein weiterer Punkt besteht darin, dass Google gegenüber dem Anwender nicht einfach den Eindruck erwecken darf, dass eine Auswertung seiner Daten im Grunde nur zu seinem besten erfolge, etwa um ihm bessere Suchergebnisse zu präsentieren - sondern das dies in erster Linie aus kommerziellen Erwägungen geschieht. Löscht ein Anwender seinen Account, müssen die Daten nach Vorgabe der italienischen Behörde außerdem binnen maximal zwei Monaten gelöscht werden.
Google geht nicht weit genug
So werde beispielsweise nicht ausreichend klar, zu welchen Zwecken und in welchem Umfang Informationen, die über die Nutzer gespeichert sind, weiterverarbeitet werden. Google hat in der Zwischenzeit zwar bereits begonnen, die Regelungen auch hinsichtlich der verschiedenen nationalen Gesetzgebungen anzupassen, doch das geht den zuständigen Behörden nicht weit genug.Die Italiener gehen nun als erste voran und haben Google einen Forderungs-Katalog geschickt. Sie setzten dem Unternehmen eine Frist von 18 Monaten, ihre Vorstellungen in den Datenschutz-Bestimmungen umzusetzen. So soll den Anwendern beispielsweise nicht nur ermöglicht werden, nachträglich zu widersprechen, wenn sie die über die gesammelten Daten nicht verwendet wissen wollen. Google soll statt dessen grundsätzlich erst einmal die Erlaubnis des Anwenders einholen, bevor etwas in der Datenbank landet.
Ein weiterer Punkt besteht darin, dass Google gegenüber dem Anwender nicht einfach den Eindruck erwecken darf, dass eine Auswertung seiner Daten im Grunde nur zu seinem besten erfolge, etwa um ihm bessere Suchergebnisse zu präsentieren - sondern das dies in erster Linie aus kommerziellen Erwägungen geschieht. Löscht ein Anwender seinen Account, müssen die Daten nach Vorgabe der italienischen Behörde außerdem binnen maximal zwei Monaten gelöscht werden.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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