Mobilfunker dürfen den Begriff "Allnet Flat" weiter verwenden
Mobilfunkbetreiber dürfen weiterhin mit dem Begriff "Allnet Flat" für ihre Tarife werben. Dies hat die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Siebeke Lange Wilbert erstritten, nachdem ein Unternehmen dies mit einem Verweis auf die eigene Marke untersagen wollte.
Gegen die Verwendung hatte ursprünglich der IT-Großhändler Allnet aus dem bayerischen Germering geklagt. Das Landgericht Frankfurt gab diesem noch Recht und untersagte die Verwendung des Begriffs durch andere Unternehmen wegen einer dabei entstehenden Markenverletzung. Damit wollten sich die Betroffenen aber nicht zufrieden geben.
In zweiter Instanz landete der Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Dieses entschied nun, dass der Begriff "Allnet Flat" benutzt werden darf. Das Gericht schloss sich dabei der Argumentation der Verteidigung an, dass es sich bei ihm um einen beschreibenden Begriff handelt, in dem die Verbraucher lediglich einen Hinweis auf eine "Flatrate in alle Netze" sehen und diesen nicht mit einem bestimmten Unternehmen verknüpfen.
"Dieses von uns erstrittene Urteil kann als Sieg für die Freiheit beschreibender kommerzieller Kommunikation und des Wettbewerbs am Markt für Mobilfunkdienstleistungen angesehen werden", sagte Paul Lange von der genannten Kanzlei. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig und es bleibt abzuwarten, ob noch einmal eine höhere Instanz angerufen wird.
In zweiter Instanz landete der Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Dieses entschied nun, dass der Begriff "Allnet Flat" benutzt werden darf. Das Gericht schloss sich dabei der Argumentation der Verteidigung an, dass es sich bei ihm um einen beschreibenden Begriff handelt, in dem die Verbraucher lediglich einen Hinweis auf eine "Flatrate in alle Netze" sehen und diesen nicht mit einem bestimmten Unternehmen verknüpfen.
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Christian Kahle
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