Spotify-Tarif der Telekom lässt das Datenvolumen doch schrumpfen

Die von der Deutschen Telekom vertriebenen Spotify Premium-Abos werden damit beworben, dass die Nutzung des Dienstes sich nicht auf das monatlich zur Verfügung stehende Datenvolumen auswirkt. Dies ist allerdings bei genauer Überprüfung nicht so. Die Telekom bietet in Zusammenarbeit mit dem schwedischen Streaming-Dienst schon seit einiger Zeit ihre Zusatzoption Music Streaming an. 9,95 Euro kostet diese im Monat, was einer normalen Premium-Mitgliedschaft bei Spotify entspricht. Wer aber über die Telekom bucht, soll einen weiteren Vorteil erhalten: "Online-Nutzung von Spotify ohne Belastung des Datenvolumens!", wie es im Marketing des Unternehmens heißt.

Laut einem Bericht von iPhone-Ticker zählt das Volumen bis zur Drosselung bei der anschließenden Nutzung der Spotify-App in einigen Fällen aber trotzdem herunter. Laut einer Bestätigung seitens der Telekom bleibt der Traffic-Zähler lediglich unverändert, wenn der Nutzer die Suche verwendet, Musik-Titel im Stream anhört oder Songs und Playlisten herunterlädt.

Und ewig droht die Drossel

Verschiedene andere wichtige Funktionen nagen aber nach und nach am Monats-Volumen: Insbesondere bei Nutzung des Features "Entdecken", das für viele Anwender ein wichtiger Anlaufpunkt bei der Suche nach neuer Musik, die zu ihrem Geschmack passt, geworden ist, werden Dateneinheiten verbraucht. Aber auch wenn in der Suche die Cover zu den jeweiligen Alben geladen werden oder der Anwender die Browse-Funktion nutzt, rückt die Drosselung der mobilen Datenverbindung immer ein Stück näher.

Aus den Angebots-Seiten der Telekom wird diese Tatsache bisher nicht klar. Angesichts dessen, dass diese Tatsache nun aber offenliegt, bleibt abzuwarten, was schneller geschieht: Ändert die Telekom ihre Werbung für das Produkt oder ergeht eine Abmahnung durch eine Verbraucherzentrale?

Die Telekom handelt sich somit bereits zum zweiten Mal Ärger mit diesem Angebot ein. Netzaktivisten hatten die Tarifoption bereits grundlegend bemängelt, da sie einen klaren Verstoß gegen die Netzneutralität darstellt.
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