Fall RedTube ist wohl Geschichte, U+C-Anwälte legen Mandat nieder
Wochenlang sorgten die Massenabmahnungen, die an Nutzer des Porno-Streaming-Portals RedTube verschickt worden sind, für enorme Aufregung. Vor allem die zweifelhaften Methoden der Regensburger Abmahnanwälte wurden heftig kritisiert, nun hat sich die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) aus dem Fall zurückgezogen.
Als "überraschende Wendung" bezeichnet Jurist Thomas Feil im Blog des Portals Anwalt24 den nun erfolgten Rückzug von U+C. Feil hatte im Auftrag eines Mandanten eine Gegenklage eingereicht, in der es um die Feststellung ging, dass die Ansprüche des (angeblichen) Rechteinhabers, der Schweizer Firma The Archive AG, nicht berechtigt seien.
Feil gibt an, dass die Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zunächst eine umfangreiche Erwiderung geschrieben habe, die aber "nach unserer rechtlichen Einschätzung oberflächlich war und an den entscheidenden Stellen keinerlei Nachweise brachte", so Feil.
Anwalt24 antwortete darauf mit einer weitergehenden Stellungnahme. Der Ball lag also wieder bei U+C, die Regensburger Kanzlei sollte im Einzelnen nachweisen, dass die Abmahnung entgegen der Ansicht des Anwaltsportals ordnungsgemäß gewesen sei.
Doch so weit kam es nicht: "Diesen Mühen konnte und wollte sich offensichtlich die Kanzlei U + C Rechtsanwälte nicht unterziehen", schreibt Thomas Feil nicht ganz ohne Häme. Er verweist auf ein Schreiben vom 30. April 2014, in dem dem Gericht mitgeteilt wurde, dass U+C Rechtsanwälte das Mandat niedergelegt haben und damit nicht mehr The Archive AG vertreten.
Damit dürfte die Angelegenheit nun endgültig vorbei sein, jedenfalls für Nutzer, die eine derartige Abmahnung erhalten haben. Ob es U+C ebenfalls so ergeht, ist hingegen eher anzuzweifeln: Vor einem Monat wurde ein Versäumnisurteil gegen The Archive AG sowie U+C erlassen, darin wurde festgestellt, dass den Abmahnern kein Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch zusteht. Siehe auch: RedTube-Abmahner erleiden Niederlage vor Gericht
Feil gibt an, dass die Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zunächst eine umfangreiche Erwiderung geschrieben habe, die aber "nach unserer rechtlichen Einschätzung oberflächlich war und an den entscheidenden Stellen keinerlei Nachweise brachte", so Feil.
Anwalt24 antwortete darauf mit einer weitergehenden Stellungnahme. Der Ball lag also wieder bei U+C, die Regensburger Kanzlei sollte im Einzelnen nachweisen, dass die Abmahnung entgegen der Ansicht des Anwaltsportals ordnungsgemäß gewesen sei.
Doch so weit kam es nicht: "Diesen Mühen konnte und wollte sich offensichtlich die Kanzlei U + C Rechtsanwälte nicht unterziehen", schreibt Thomas Feil nicht ganz ohne Häme. Er verweist auf ein Schreiben vom 30. April 2014, in dem dem Gericht mitgeteilt wurde, dass U+C Rechtsanwälte das Mandat niedergelegt haben und damit nicht mehr The Archive AG vertreten.
U+C will sich aus der "Schusslinie" nehmen
Das Portal nennt diesen Schritt einen "geschickten Schachzug", da nun nicht nur die für offizielle Gerichtsschreiben erforderliche Zustelladresse wegfällt, sondern sich U+C damit auch aus der "Schusslinie" nimmt.Damit dürfte die Angelegenheit nun endgültig vorbei sein, jedenfalls für Nutzer, die eine derartige Abmahnung erhalten haben. Ob es U+C ebenfalls so ergeht, ist hingegen eher anzuzweifeln: Vor einem Monat wurde ein Versäumnisurteil gegen The Archive AG sowie U+C erlassen, darin wurde festgestellt, dass den Abmahnern kein Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch zusteht. Siehe auch: RedTube-Abmahner erleiden Niederlage vor Gericht
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