Daten-Hehlerei soll zur Straftat erhoben werden
Eine Gesetzesinitiative des Bundesrates will die so genannte "Datenhehlerei" als neuen Straftatbestand einführen. Dadurch will man einen weiteren Ansatzpunkt im Kampf gegen Online-Kriminelle schaffen.
Durch die neue Regelung soll nicht mehr nur die rechtswidrige Beschaffung von Daten, sondern auch der An- und Verkauf gestohlener Informationen wie etwa Kreditkartennummern oder Zugangsdaten zu Online-Angeboten unter Strafe gestellt werden. Dies soll laut der Länderkammer durch einen Paragraphen 202d im Strafgesetzbuch festgeschrieben werden.
Bestraft werden soll laut dem Gesetzentwurf im Wortlaut, wer Daten, "die ein anderer ausgespäht oder sonst durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen". Als Sanktion ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen.
Nicht belangt werden sollen nach dem Willen des Bundesrats hingegen staatliche Instanzen, wenn sie illegal erworbene Daten für die Strafverfolgung nutzen. Hier hat man ausdrücklich Behörden im Sinn, die die viel diskutierten Steuer-CDs ankaufen, um Steuerhinterzieher ausfindig zu machen, hieß es.
Nach den Erkenntnissen der Ländervertretung nutzen jene, die sich gesetzwidrig Daten besorgen, diese häufig nicht selbst, um sich zu bereichern. Vielmehr finde über Webportale und Internet-Foren ein "intensiver Handel mit widerrechtlich erlangten Daten aller Art statt", heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Angriffe würden oft von "internationalen, arbeitsteilig strukturierten Gruppen verübt, die in speziellen - meist nicht öffentlich zugänglichen - Diskussionsforen und Chat-Diensten eine breite Palette von Diensten anbieten und damit hohe Gewinne erzielen".
Bestraft werden soll laut dem Gesetzentwurf im Wortlaut, wer Daten, "die ein anderer ausgespäht oder sonst durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen". Als Sanktion ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen.
Nicht belangt werden sollen nach dem Willen des Bundesrats hingegen staatliche Instanzen, wenn sie illegal erworbene Daten für die Strafverfolgung nutzen. Hier hat man ausdrücklich Behörden im Sinn, die die viel diskutierten Steuer-CDs ankaufen, um Steuerhinterzieher ausfindig zu machen, hieß es.
Reaktion auf zunehmenden Datenhandel
Mit seiner Initiative reagiert der Bundesrat auf die wachsende Zahl von Attacken, bei denen im Internet Daten abgegriffen werden. Spektakuläre Fälle mit dem millionenfachen Diebstahl von Datensätzen sorgten in den letzten Monaten immer wieder für Schlagzeilen. Angriffe mit Trojanern oder Viren seien inzwischen "Massenphänomene", heißt es in der Begründung zur Gesetzesvorlage.Nach den Erkenntnissen der Ländervertretung nutzen jene, die sich gesetzwidrig Daten besorgen, diese häufig nicht selbst, um sich zu bereichern. Vielmehr finde über Webportale und Internet-Foren ein "intensiver Handel mit widerrechtlich erlangten Daten aller Art statt", heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Angriffe würden oft von "internationalen, arbeitsteilig strukturierten Gruppen verübt, die in speziellen - meist nicht öffentlich zugänglichen - Diskussionsforen und Chat-Diensten eine breite Palette von Diensten anbieten und damit hohe Gewinne erzielen".
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Christian Kahle
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