Hessen will "Datenhehlerei" unter Strafe stellen
Das Bundesland Hessen will den neuen Straftatbestand der "Datenhehlerei" einführen. Wie das Nachrichtenmagazin 'Focus' (heutige Ausgabe) berichtet, orientiert man sich dabei an der Strafbarkeit der herkömmlichen Hehlerei: Ebenso wie beim Handel mit geklauter Ware soll das Hehlen mit digitalen Daten bis zu fünf Jahre Gefängnis oder eine hohe Geldstrafe nach sich ziehen.
In geschlossenen Internetforen kaufen und verkaufen Internetnutzer digitale Identitäten wie Zugänge zum sozialen Netzwerk Facebook, zum Internet-Telefonie-Anbieter Skype oder zu Kreditkartenkonten, E-Mail-Postfächern und DHL-Packstationen. Diese Identitäten setzen sie für kriminelle Machenschaften ein.
Laut einer vom IT-Branchenverband Bitkom durchgeführten Studie, erlebten bereits vier von zehn Internetnutzern eine Infektion des PCs mit Schadprogrammen. Bei sieben Prozent wurden Zugangsdaten zum Onlineshoppen ausgespäht. Sechs Prozent wurden in sozialen Netzwerken und Foren zu Opfern.
Wenn der Verkauf einer geklauten Taschenuhr strafbar sei, müsse dies auch für Zehntausende Datensätze gelten, erklärte der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP). "Wenn man die persönlichen Daten anderer für seine eigenen finanziellen Interessen missbraucht und massiv in ihre Persönlichkeitsrechte eingreift, dann muss dies unter Strafe stehen", sagte er.
Dazu soll der bestehende Paragraph 259 des Strafgesetzbuches ("Hehlerei") erweitert werden um den neuen Paragraphen 259a zu "Datenhehlerei". Im Wortlaut könnte er heißen: "Wer Daten, die ein anderer ausgespäht oder sonst rechtswidrig erlangt hat, ankauft oder sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Damit würde bestehendes Recht der Offline-Welt ("Der Hehler ist so schlimm wie der Stehler") auch Online gelten.
Eine solche Gesetzesänderung würde wohl auch den staatlichen Umgang mit den so genannten Steuer-CDs betreffen. Hier hatten Behörden für Daten aus dem Ausland bezahlt, mit denen potenzielle Steuerhinterzieher, die ihr Geld bei ausländischen Banken deponiert haben, überführt werden können.
Laut einer vom IT-Branchenverband Bitkom durchgeführten Studie, erlebten bereits vier von zehn Internetnutzern eine Infektion des PCs mit Schadprogrammen. Bei sieben Prozent wurden Zugangsdaten zum Onlineshoppen ausgespäht. Sechs Prozent wurden in sozialen Netzwerken und Foren zu Opfern.
Wenn der Verkauf einer geklauten Taschenuhr strafbar sei, müsse dies auch für Zehntausende Datensätze gelten, erklärte der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP). "Wenn man die persönlichen Daten anderer für seine eigenen finanziellen Interessen missbraucht und massiv in ihre Persönlichkeitsrechte eingreift, dann muss dies unter Strafe stehen", sagte er.
Dazu soll der bestehende Paragraph 259 des Strafgesetzbuches ("Hehlerei") erweitert werden um den neuen Paragraphen 259a zu "Datenhehlerei". Im Wortlaut könnte er heißen: "Wer Daten, die ein anderer ausgespäht oder sonst rechtswidrig erlangt hat, ankauft oder sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Damit würde bestehendes Recht der Offline-Welt ("Der Hehler ist so schlimm wie der Stehler") auch Online gelten.
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Christian Kahle
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