Verfassungsschutz-Chef gegen Grundrechts-Schutz
Trotz des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung verlangt der Präsident des deutschen Geheimdienstes Verfassungsschutz deren rasche Einführung.
Das Gericht hatte die EU-Richtlinie, die die Mitgliedsstaaten zur Einführung des Überwachungs-Instrumentes verpflichtete, kürzlich gekippt. Nach Ansicht der Richter verletzte die Regelung die Grundrechte der Bürger. Allerdings ließ der EuGH - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 - in einem engeren Rahmen grundsätzlich zu, dass alle Telekommunikations-Vorgänge gespeichert und potenziell von Behörden ausgewertet werden.
"Ich finde es bedauerlich", kommentierte Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen das Urteil. "Die Vorratsdatenspeicherung ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen den Terrorismus", sagte er in einem Interview gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus. Er sei ein "großer Anhänger" dieses Instrumentariums.
Die Notwendigkeit der Überwachung der Telekommunikation unterfütterte er mit einem Fall, der in der Sache eigentlich gar nicht als Beispiel geeignet ist. Nur über gespeicherte IP-Adressen seien die deutschen Behörden im September 2007 der so genannten Sauerland-Gruppe auf die Spur gekommen und hätten so angeblich einen Anschlag verhindern können. Allerdings gab es zu dieser Zeit hierzulande gar keine Vorratsdatenspeicherung, sondern die IP-Adressen waren ebenso über einen begrenzten Zeitraum beim Provider zuordenbar, wie es auch heute der Fall ist.
Für den Verfassungsschutz-Chef ist es außerdem nicht nachvollziehbar, dass in Deutschland Grundrechte höher bewertet werden, als eine vermeintliche Sicherheit. "In vielen Ländern gilt die Priorität der Sicherheit, hier in Deutschland könnte man den Eindruck gewinnen, eher dem Datenschutz", sagte er. Damit stellte er sich in eine Reihe mit seinem ehemaligen Chef Hans-Peter Friedrich, der die Sicherheit gar zum "Supergrundrecht" erklärte. Im Gegensatz dazu gehört der Datenschutz tatsächlich zu den Grundrechten der Bürger, wie es das Bundesverfassungsgericht in den 1980er Jahren im so genannten Volkszählungs-Urteil feststellte.
"Ich finde es bedauerlich", kommentierte Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen das Urteil. "Die Vorratsdatenspeicherung ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen den Terrorismus", sagte er in einem Interview gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus. Er sei ein "großer Anhänger" dieses Instrumentariums.
Die Notwendigkeit der Überwachung der Telekommunikation unterfütterte er mit einem Fall, der in der Sache eigentlich gar nicht als Beispiel geeignet ist. Nur über gespeicherte IP-Adressen seien die deutschen Behörden im September 2007 der so genannten Sauerland-Gruppe auf die Spur gekommen und hätten so angeblich einen Anschlag verhindern können. Allerdings gab es zu dieser Zeit hierzulande gar keine Vorratsdatenspeicherung, sondern die IP-Adressen waren ebenso über einen begrenzten Zeitraum beim Provider zuordenbar, wie es auch heute der Fall ist.
Grundrechte auf dem Altar der Sicherheit
Für Maaßen spielte die seit Monaten andauernde Debatte um die Überwachungs-Aktivitäten der westlichen Geheimdienste eine wesentliche Rolle für die nun ergangene Entscheidung des EuGH und auch die politische Auseinandersetzung. Die Affäre sei aus seiner Sicht daher zu einer "Unzeit" aufgekommen.Für den Verfassungsschutz-Chef ist es außerdem nicht nachvollziehbar, dass in Deutschland Grundrechte höher bewertet werden, als eine vermeintliche Sicherheit. "In vielen Ländern gilt die Priorität der Sicherheit, hier in Deutschland könnte man den Eindruck gewinnen, eher dem Datenschutz", sagte er. Damit stellte er sich in eine Reihe mit seinem ehemaligen Chef Hans-Peter Friedrich, der die Sicherheit gar zum "Supergrundrecht" erklärte. Im Gegensatz dazu gehört der Datenschutz tatsächlich zu den Grundrechten der Bürger, wie es das Bundesverfassungsgericht in den 1980er Jahren im so genannten Volkszählungs-Urteil feststellte.
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Christian Kahle
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