Fall Redtube: Gericht muss Beschwerden stattgeben
Das Landgericht Köln, das im Fall Redtube für die auf den IP-Adressen basierende Herausgabe der Anschlussdaten verantwortlich war, musste nun zugeben, dass diese nicht rechtmäßig war. Den ersten Einsprüchen musste das Gericht nun stattgeben.
Das Gericht gab heute per Pressemitteilung (via Jörgen Camrath) die Ende vergangener Woche gefällte Entscheidung bekannt: Demnach habe man den ersten vier Beschwerden (von mehr als 110) von Anschlussinhabern stattgegeben, die von The Archive AG nach dem Ansehen von Videos auf der Streaming-Plattform Redtube eine Abmahnung erhalten haben. Das Landgericht musste nun einräumen, dass man der Herausgabe der den IP-Adressen (betroffen waren Kunden der Deutschen Telekom) zugeordneten Nutzerdaten nicht entsprechen hätte dürfen.
Das Gericht gab an, dass man in die Irre geführt worden sei: "Die Kammer hat die Abweichung von ihrer ursprünglichen Entscheidung damit begründet, dass im Antrag der 'The Archive AG' (Antragstellerin) von Downloads die Rede war, während es sich tatsächlich - wie sich später herausstellte - um den Abruf von Videos auf einer Streaming-Plattform handelte."
Dabei stellt das Landgericht fest, dass "bloßes Streaming einer Video-Datei bzw. deren Ansehen mittels eines Streams (…) keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts" darstelle. Da es sich hierbei um keinen Download im klassischen Sinne handle, könne ein Stream wie im Fall Redtube nicht als unerlaubte Vervielfältigung angesehen werden.
Außerdem gibt das Gericht zu, dass es in diesem Zusammenhang unklar sei, wie das "eingesetzte Ermittlungsprogramm" in der Lage war, die IP-Adressen der Redtube-Besucher zu erfassen. Das konnte auch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens von der "Antragstellerin" (also den für die Abmahnungen Verantwortlichen) nicht beantwortet werden. Das Kölner Gericht schreibt in der Pressemitteilung zudem, dass die Kammer "angedeutet" habe, "dass ihre Entscheidung auch Bedeutung für ein Beweisverwertungsverbot in einem Hauptsacheprozess (z.B. über die Berechtigung der Abmahnkosten) haben könnte."
Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin zwar ihrerseits eine Beschwerde einlegen, wahrscheinlich ist das aber nicht. Denn Pressesprecher Christian Hoppe gibt am Ende der Mitteilung an, dass der zuständige (Abmahn-)Rechtsanwalt sein Mandat niedergelegt habe. Kurzum: Der "Fall Redtube" ist somit wohl Geschichte, zumindest für die Abgemahnten.
Siehe auch: RedTube-Abmahnungen - Hintermänner tauchen ab
Das Gericht gab an, dass man in die Irre geführt worden sei: "Die Kammer hat die Abweichung von ihrer ursprünglichen Entscheidung damit begründet, dass im Antrag der 'The Archive AG' (Antragstellerin) von Downloads die Rede war, während es sich tatsächlich - wie sich später herausstellte - um den Abruf von Videos auf einer Streaming-Plattform handelte."
Dabei stellt das Landgericht fest, dass "bloßes Streaming einer Video-Datei bzw. deren Ansehen mittels eines Streams (…) keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts" darstelle. Da es sich hierbei um keinen Download im klassischen Sinne handle, könne ein Stream wie im Fall Redtube nicht als unerlaubte Vervielfältigung angesehen werden.
Außerdem gibt das Gericht zu, dass es in diesem Zusammenhang unklar sei, wie das "eingesetzte Ermittlungsprogramm" in der Lage war, die IP-Adressen der Redtube-Besucher zu erfassen. Das konnte auch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens von der "Antragstellerin" (also den für die Abmahnungen Verantwortlichen) nicht beantwortet werden. Das Kölner Gericht schreibt in der Pressemitteilung zudem, dass die Kammer "angedeutet" habe, "dass ihre Entscheidung auch Bedeutung für ein Beweisverwertungsverbot in einem Hauptsacheprozess (z.B. über die Berechtigung der Abmahnkosten) haben könnte."
Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin zwar ihrerseits eine Beschwerde einlegen, wahrscheinlich ist das aber nicht. Denn Pressesprecher Christian Hoppe gibt am Ende der Mitteilung an, dass der zuständige (Abmahn-)Rechtsanwalt sein Mandat niedergelegt habe. Kurzum: Der "Fall Redtube" ist somit wohl Geschichte, zumindest für die Abgemahnten.
Siehe auch: RedTube-Abmahnungen - Hintermänner tauchen ab
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