Ermittler hörten jahrelang Anwalts-Telefonate ab
Deutsche Ermittlungsbehörden haben offenbar über Jahre hinweg den besonderen Schutz von Anwälten missachtet und Telefonate abgehört, die Strafverteidiger mit ihren Mandanten führten.
Das geht aus Unterlagen hervor, die dem Nachrichtenmagazin Spiegel (morgige Ausgabe) vorliegen. Demnach wurden solche Mitschnitte in etlichen Fällen rechtswidrig protokolliert, ausgewertet und zum Teil jahrelang aufbewahrt. Der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins Ulrich Schellenberg bezeichnete eine solche Praxis als "elementaren Verstoß gegen unseren Rechtsstaat".
"In Zeiten, in denen Geheimdienste wie die NSA überall schnüffeln, sind offenbar nicht mal mehr essentielle Berufsgeheimnisse geschützt", so Schellenberg. Der ehemalige Verfassungsrichter Winfried Hassemer betonte, gerade angesichts eines "allgemein herrschenden Sicherheitsgedankens" gebe es präzise Regeln für die Arbeit von Rechtsanwälten - eine davon laute: "Der unüberwachte Kontakt zwischen dem Strafverteidiger und seinem Mandanten ist ein fundamentales Recht."
In einem aktuellen Fall hat ein Bochumer Anwalt beim Bundesgerichtshof (BGH) beantragt, die Rechtswidrigkeit einer Überwachungsmaßnahme festzustellen. Das Bundeskriminalamt hatte Telefongespräche zwischen dem Juristen und seinem Mandanten in zwei Fällen abgehört und die Mitschnitte nicht unverzüglich gelöscht, wie es der Fall sein müsste.
Der Ermittlungsrichter beim BGH beurteilte die Abhöraktion entsprechend als rechtswidrig, die Bundesanwaltschaft hat dagegen sofortige Beschwerde eingelegt. Auf Anfrage erklärte die Karlsruher Behörde allerdings trotz dessen, dass sie selbstverständlich den gesetzlichen Schutz von Rechtsanwälten beachte.
"In Zeiten, in denen Geheimdienste wie die NSA überall schnüffeln, sind offenbar nicht mal mehr essentielle Berufsgeheimnisse geschützt", so Schellenberg. Der ehemalige Verfassungsrichter Winfried Hassemer betonte, gerade angesichts eines "allgemein herrschenden Sicherheitsgedankens" gebe es präzise Regeln für die Arbeit von Rechtsanwälten - eine davon laute: "Der unüberwachte Kontakt zwischen dem Strafverteidiger und seinem Mandanten ist ein fundamentales Recht."
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