Apfelkind: Apple lässt Streit um Cafe-Marke nun sein

Der Computer-Konzern Apple konnte sich in einem etwas skurrilen Markenrechtsstreit gegen ein kleines Cafe in Bonn nicht durchsetzen. Apfelkind darf sowohl Namen als auch Logo behalten.
Apple, Logo, Hintergrundbild
Apple
Der Fall hatte vor zwei Jahren für Aufsehen gesorgt. Anwälte des Unternehmens aus Cupertino sahen in der Marke des Cafes die Gefahr, dass es zu Verwechslungen kommt. Das Logo von Apfelkind zeigt immerhin auch einen Apfel - dieser ist allerdings nicht angebissen, sondern enthält das Profil eines Kindergesichtes. Apple reichte trotzdem Widerspruch gegen die Eintragung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ein.


Nach Angaben der Behörde wurde dieser Widerspruch nun aber zurückgezogen. Einen weiteren Kommentar zu der Angelegenheit gibt es von dem Computerkonzern nicht. Offenbar sah man letztlich ein, dass von dem Bonner Lokal nun wirklich keine Gefahr für den Weltkonzern ausgehen wird und man sich letztlich nur einen immer größeren Image-Schaden zuzieht.

Dieser Erkenntnis gingen aber zwei Jahre voraus, in denen die Rechtsabteilung von Apple sich mit der Inhaberin des Cafes ebenso auseinandersetzte, wie mit großen Konkurrenten wie Samsung. Es gab Treffen, auf denen man sich vorsichtig annäherte und an einer außergerichtlichen Einigung arbeitete, berichtete die Süddeutsche Zeitung.

So seien die Juristen durchaus bereit gewesen, die Sache auf sich beruhen zu lassen, wenn Christin Römer, die Besitzerin von Apfelkind, zusichere, unter ihrer Marke keine Unterhaltungselektronik zu verkaufen. Da sie dies ohnehin nicht vorhatte, sondern ganz gern beim Geschäft mit Kaffee und Kuchen bleiben wollte, wäre die Vereinbarung fast zustande gekommen. Nur eine Verschwiegenheitserklärung habe Römer dann doch nicht unterzeichnen wollen. Jetzt ging auch ohne die Unterschrift doch noch alles gut aus. Die jetzt frei werdende Zeit will die Cafe-Besitzerin nutzen, um wie eigentlich geplant weitere Filialen aufzubauen - die durch den Streit gewachsene Bekanntheit dürfte dabei nicht von Schaden sein.
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