Apple-Patentantrag scheitert an Steve Jobs-Keynote
Der Computerkonzern Apple hat ein Patent aberkannt bekommen - aber nicht, weil das Unternehmen die Entwicklung nicht selbst machte, sondern sie viel zu früh schon der Öffentlichkeit präsentierte.
Die andere Interpretation wäre hingegen, dass der Patentantrag zu spät eingereicht wurde. Hintergrund dessen sind auf jeden Fall die zum fraglichen Zeitpunkt bestehenden Unterschiede zwischen dem Patentrecht in den USA und in Europa. Und wie in ihnen der Prior Art-Grundsatz behandelt wird, nachdem nichts patentiert werden kann, was bereits allgemein bekannt und der aktuelle Stand der Technik ist.
Konkret ging es um einen Patentantrag auf die Gestensteuerung der Fotogalerie auf dem iPhone, berichtet das Blog Foss Patents. Diese hatte der damalige Konzernchef Steve Jobs schon bei einer Präsentation vorgeführt, die ein halbes Jahr vor dem Einreichen des Patentantrages stattfand. In den USA ist dies kein Problem, weil entsprechende Fristen gelten und die öffentliche Vorführung vom gleichen Erfinder das Prior Art-Pronzip nicht berührt.
In Europa sieht dies jedoch anders aus. Hier kommt es darauf an, wer etwas zuerst als Patentantrag eingereicht hat, das sonst noch nirgends auftauchte. Da das Prinzip nun aber schon durch die Präsentation mindestens ein halbes Jahr öffentlich bekannt war, konnte es schlicht nicht mehr zum Patent angemeldet werden.
Entsprechend gab nun das deutsche Patentgericht einem Antrag der Apple-Konkurrenten Samsung und Motorola statt und erklärte das Patent für den europäischen Raum für ungültig. Dieses wird nun aus den Katalogen des Europäischen Patentamtes entfernt. Wie es zu der Situation kommen konnte, ist unklar. Es kann aber als recht wahrscheinlich angenommen werden, dass die zuständigen Juristen bei Apple vor allem das US-System im Blick hatten und nicht ausreichend auf die Unterschiede in Europa achteten, als sie die Patentschriften formulierten.
Konkret ging es um einen Patentantrag auf die Gestensteuerung der Fotogalerie auf dem iPhone, berichtet das Blog Foss Patents. Diese hatte der damalige Konzernchef Steve Jobs schon bei einer Präsentation vorgeführt, die ein halbes Jahr vor dem Einreichen des Patentantrages stattfand. In den USA ist dies kein Problem, weil entsprechende Fristen gelten und die öffentliche Vorführung vom gleichen Erfinder das Prior Art-Pronzip nicht berührt.
In Europa sieht dies jedoch anders aus. Hier kommt es darauf an, wer etwas zuerst als Patentantrag eingereicht hat, das sonst noch nirgends auftauchte. Da das Prinzip nun aber schon durch die Präsentation mindestens ein halbes Jahr öffentlich bekannt war, konnte es schlicht nicht mehr zum Patent angemeldet werden.
Entsprechend gab nun das deutsche Patentgericht einem Antrag der Apple-Konkurrenten Samsung und Motorola statt und erklärte das Patent für den europäischen Raum für ungültig. Dieses wird nun aus den Katalogen des Europäischen Patentamtes entfernt. Wie es zu der Situation kommen konnte, ist unklar. Es kann aber als recht wahrscheinlich angenommen werden, dass die zuständigen Juristen bei Apple vor allem das US-System im Blick hatten und nicht ausreichend auf die Unterschiede in Europa achteten, als sie die Patentschriften formulierten.
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