TeamViewer: Finanzaufsicht verhängt Bußgeld nach Cyberangriff

Cyberattacke, späte Kommunikation und eine saftige Geldstrafe: Der Anbieter TeamViewer zahlt 240.000 Euro an die Finanzaufsicht. Der Konzern meldete einen massiven Einbruch russischer Hacker nicht rechtzeitig über die offiziellen Börsenkanäle.
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Strafe für Softwareanbieter

Der Fernwartungssoftware-Anbieter TeamViewer muss ein Bußgeld von 240.000 Euro zahlen. Grund ist eine verspätete Information der Öffentlichkeit nach einem Cyberangriff Mitte 2024. Als börsennotiertes Unternehmen unterliegt TeamViewer strengen Veröffentlichungspflichten für kursrelevante Ereignisse.

Solche Vorfälle gelten als Insiderinformationen, da sie den Aktienkurs beeinflussen können. Nach der Marktmissbrauchsverordnung müssen sie unverzüglich über ein spezielles elektronisches System veröffentlicht werden. TeamViewer hatte Ende Juni 2024 lediglich auf der eigenen Webseite informiert. Das genügte den gesetzlichen Anforderungen nicht.


Hintergründe zum Cyberangriff

Wie die Bafin mitteilt, ist ein Hackerangriff auf ein börsennotiertes Unternehmen meldepflichtig. Ende Juni 2024 verschafften sich Angreifer Zugang zur internen IT-Umgebung von TeamViewer. Auffällige Aktivitäten im Netzwerk führten zur Einschaltung externer Spezialisten.

Nach Angaben aus der Sicherheitsszene wird die russische Gruppe APT29, auch "Cozy Bear" genannt, hinter der Attacke vermutet. Ihr werden Verbindungen zum russischen Auslandsgeheimdienst zugeschrieben. Die Angreifer nutzen häufig gestohlene Zugangsdaten, um in Netzwerke einzudringen.

Nach Unternehmensangaben blieben Produktumgebung und Kundendaten unberührt. Die Aufsicht wertete die verspätete Meldung dennoch als Verstoß. Für Anleger ist eine zeitnahe Information entscheidend.

Wenn ein Unternehmen eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht, verstößt es gegen die MAR, konkret gegen Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1. Die Bafin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal 2,5 Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des Gesamtumsatzes.
Bafin

Mögliche Rechtsmittel und Strafrahmen

Das Bußgeld liegt unter dem gesetzlichen Höchstbetrag. Für Verstöße gegen Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung sind bis zu 2.500.000 Euro oder bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes möglich. TeamViewer erzielte 2023 einen Umsatz von über 600 Millionen Euro. Daraus ergäbe sich ein theoretischer Höchstwert von rund zwölf Millionen Euro. Das Unternehmen kann gegen den Bescheid Einspruch einlegen.

Was meint ihr zu diesem Fall? Findet ihr die Höhe des Bußgeldes angemessen oder hättet ihr eine härtere Strafe erwartet? Teilt eure Gedanken gerne mit uns in den Kommentaren.

Zusammenfassung
  • Der Softwareanbieter TeamViewer muss ein Bußgeld zahlen
  • Grund ist die verspätete Information über einen Hackerangriff
  • Die Bafin verhängte eine Strafe in Höhe von 240.000 Euro
  • Der Vorfall ereignete sich im Sommer des Jahres 2024
  • Hinter dem Angriff wurde die russische Gruppe APT29 vermutet
  • TeamViewer informierte zu spät über ein spezielles System

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