Xbox-One-Gebrauchtspiele sind möglich, aber . . .
In der Nacht auf heute hat Microsoft einige offene Fragen im Zusammenhang mit der Xbox One beantwortet, darunter zur Kinect-Privatsphäre und zum Online-Zwang. Eine Klarstellung gab es auch zum Thema gebrauchte Spiele.
Die im kommenden Herbst erscheinende Next-Generation-Konsole wird gebrauchte Games grundsätzlich unterstützen bzw. erlauben, schreiben die Redmonder in einem Beitrag auf Xbox Wire. Aber: Es liegt am jeweiligen Publisher, ob er das zulässt oder nicht. Eine lange Zeit befürchtete generelle Gebrauchtspielesperre wird es also nicht geben, was allerdings nicht bedeutet, dass das bei allen Spielen so sein wird.
Microsoft stellt im entsprechenden Beitrag außerdem klar, dass man nicht an derartigen Transaktionen beteiligt ist. Eine "Plattform-Gebühr" werde es nicht geben, weder Händler, Nutzer noch Publisher müssen den Xbox-One-Hersteller an Second-Hand-Verkäufen beteiligen.
Damit dementiert Microsoft ein Gerücht, das kurz nach der Vorstellung der Konsole aufgekommen war: Ein britischer Händler hatte behauptet, dass die Redmonder einen Großteil des Wiederverkaufs-Geldes selbst kassieren werden, während für den Handel nur ein geringer Prozentsatz abfalle. Das ist aber definitiv nicht der Fall, wie nun klargestellt worden ist.
Im Xbox-Wire-Beitrag äußert sich das Unternehmen auch zu den Verleih-Möglichkeiten von Spielen (auf optischen Datenträgern). Das wird grundsätzlich erlaubt sein, allerdings unter zwei Bedingungen: Zum einen kann ein Spiel nur einmal verliehen werden, zum anderen muss es sich beim Empfänger um jemanden handeln, der auf der eigenen Freundesliste seit bereits 30 Tagen als Kontakt angeführt ist.
Eine Gebühr wird dabei nicht fällig, schreibt Microsoft, allerdings werden die Publisher auch hier die Möglichkeit haben, ein derartiges Verleihen auf eigenes Betreiben zu unterbinden.
Siehe auch: Xbox One - Online-Pflicht alle 24 Stunden bestätigt
Microsoft stellt im entsprechenden Beitrag außerdem klar, dass man nicht an derartigen Transaktionen beteiligt ist. Eine "Plattform-Gebühr" werde es nicht geben, weder Händler, Nutzer noch Publisher müssen den Xbox-One-Hersteller an Second-Hand-Verkäufen beteiligen.
Damit dementiert Microsoft ein Gerücht, das kurz nach der Vorstellung der Konsole aufgekommen war: Ein britischer Händler hatte behauptet, dass die Redmonder einen Großteil des Wiederverkaufs-Geldes selbst kassieren werden, während für den Handel nur ein geringer Prozentsatz abfalle. Das ist aber definitiv nicht der Fall, wie nun klargestellt worden ist.
Im Xbox-Wire-Beitrag äußert sich das Unternehmen auch zu den Verleih-Möglichkeiten von Spielen (auf optischen Datenträgern). Das wird grundsätzlich erlaubt sein, allerdings unter zwei Bedingungen: Zum einen kann ein Spiel nur einmal verliehen werden, zum anderen muss es sich beim Empfänger um jemanden handeln, der auf der eigenen Freundesliste seit bereits 30 Tagen als Kontakt angeführt ist.
Eine Gebühr wird dabei nicht fällig, schreibt Microsoft, allerdings werden die Publisher auch hier die Möglichkeit haben, ein derartiges Verleihen auf eigenes Betreiben zu unterbinden.
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