Apples "Pinch-To-Zoom"-Patent für ungültig erklärt
Das US-Patent- und -Markenamt hat ein vorläufiges Urteil getroffen, wonach Apples sogenanntes "Pinch-To-Zoom"-Patent ungültig ist. Das Patent hatte im Streit mit dem koreanischen Konkurrenten Samsung eine wichtige Rolle gespielt.
Das Patentamt erklärte in einer Mitteilung nach Angaben des 'Wall Street Journal', dass alle in dem Patent beschriebenen Ansprüche hinfällig seien. Bei einer erneuten Prüfung sei festgestellt worden, dass Teile des Patents nicht schützenswert sind, weil die beschriebenen Technologien bereits von früher beantragten Patenten abgedeckt werden.
Damit Apples Patentansprüche gültig sein könnten, müssten sie trotz bestehender früherer Patente und "Prior Art" als patentierbar eingestuft werden, was nach einer ausführlichen Prüfung aber nicht der Fall ist. Apple hat nun noch die Chance, die noch ausstehende endgültige Entscheidung des Patentamtes anzufechten, sollte man damit aber scheitern, würde dies Auswirkungen auf die bereits von Samsung erstrittenen Schadenersatzzahlungen haben.
Um dann erneut die Höhe des fälligen Schadenersatzes zu ermitteln, müsste ein neues Verfahren angesetzt werden. Samsung und Apple wollten zu der Entscheidung der Patentwächter keine Angaben machen. Die Koreaner erklärten lediglich, dass man sich in dem Wunsch nach einem neuen Verfahren durch das Urteil bestärkt fühle.
Samsung will durch die erneute Prüfung von Apples Patenten und ein mögliches neues Verfahren die im August gefallene Entscheidung eines Geschworenengerichts rückgängig machen, wonach das Unternehmen mit diversen Produkten seiner Galaxy-Reihe Patente von Apple verletzt hat. Auch eine Reduzierung der auf mehr als eine Milliarde Dollar festgelegten Höhe der Schadenersatzzahlung wäre ein Erfolg für das Unternehmen.
Im Grunde ist das "Pinch-To-Zoom"-Patent ohnehin erheblich spezifischer gehalten als sein von vielen Medien verwendeter Name nahelegt. Selbst Google als Entwickler von Android stimmt dem zu und pocht darauf, dass Apple eine sehr bestimmte Art zur Bedienung eines mobilen Geräts für sich beansprucht, die in Android "Jelly Bean" anders umgesetzt wurde.
Damit Apples Patentansprüche gültig sein könnten, müssten sie trotz bestehender früherer Patente und "Prior Art" als patentierbar eingestuft werden, was nach einer ausführlichen Prüfung aber nicht der Fall ist. Apple hat nun noch die Chance, die noch ausstehende endgültige Entscheidung des Patentamtes anzufechten, sollte man damit aber scheitern, würde dies Auswirkungen auf die bereits von Samsung erstrittenen Schadenersatzzahlungen haben.
Um dann erneut die Höhe des fälligen Schadenersatzes zu ermitteln, müsste ein neues Verfahren angesetzt werden. Samsung und Apple wollten zu der Entscheidung der Patentwächter keine Angaben machen. Die Koreaner erklärten lediglich, dass man sich in dem Wunsch nach einem neuen Verfahren durch das Urteil bestärkt fühle.
Samsung will durch die erneute Prüfung von Apples Patenten und ein mögliches neues Verfahren die im August gefallene Entscheidung eines Geschworenengerichts rückgängig machen, wonach das Unternehmen mit diversen Produkten seiner Galaxy-Reihe Patente von Apple verletzt hat. Auch eine Reduzierung der auf mehr als eine Milliarde Dollar festgelegten Höhe der Schadenersatzzahlung wäre ein Erfolg für das Unternehmen.
Im Grunde ist das "Pinch-To-Zoom"-Patent ohnehin erheblich spezifischer gehalten als sein von vielen Medien verwendeter Name nahelegt. Selbst Google als Entwickler von Android stimmt dem zu und pocht darauf, dass Apple eine sehr bestimmte Art zur Bedienung eines mobilen Geräts für sich beansprucht, die in Android "Jelly Bean" anders umgesetzt wurde.
Thema:
Apples Aktienkurs in Euro
Videos von und über Apple
- Alldocube iPlay 80 Mini Ultra im Test: Besser als das iPad Mini?
- MacBook Neo: So schlägt sich Apples Einsteiger-Notebook im Test
- Mayday: Apple zeigt den Trailer zu Actionkomödie mit Ryan Reynolds
- Ein Jahr Liquid Glass: Was bleibt von Apples kritisierter UI-Optik?
- iPhone Ultra: Leaks zeigen erste Dummies des Klapp-Smartphones
Neue Downloads zum Thema Apple
Beiträge aus dem Forum
-
Wie alt sollte ein MacBook höchstens sein?
MiezMau -
Virtuellen PDF Drucker auf Macbook installieren - wie ?
Sonnenschein11 -
AppleTV
MiezMau -
Surfstick für MacBook Air mit Sonoma 14
landbastler -
iPhone 13 + Smartwatch (keine Apple Watch)
Bilaltore -
Win-Viren am Mac prüfen?
mondayand0 -
IPhone Ortung verhindern.
PC.Nutzer -
Kontextmenu bearbeiten
Brutschi -
Office 2019 MAC Problem
MiyaGi -
Windows Computer vergleichbar Apple M1 Mini
Lewio82
Weiterführende Links
Neue Nachrichten
- Illegales KI-Training mit Raubkopien: Anthropic zahlt Milliardenstrafe
- Microsoft testet Kimi K3: Steckt in Copilot bald eine KI aus China?
- Tonies stark reduziert: 3 Hörfiguren für nur 37 Euro bei Media Markt
- Samsung Eyewear: Neue Details zu AR-Brillen mit Kamera & Google-KI
- Shitstorm um Disc-Aus: Doch kaum jemand kauft physische PS5-Spiele
- Produktions-Aus nach fast 50 Jahren: Jetzt kommt legendäre CPU zurück
- Android 17: Google beendet den Update-Support für Pixel 6 (Pro)
Videos
Neueste Downloads
Beliebte Nachrichten
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
Neu: Blender 5.2.0 LTS (Long-Term Support)
d-hubs - 16.07. 13:31 Uhr -
Befreiungsschlag im Alpenraum
d-hubs - 15.07. 10:58 Uhr -
RapidRAW v1.5.9: nun für Windows, macOS, Linux & Android ::
d-hubs - 14.07. 13:38 Uhr -
WordPress 7.0.1: Ein Wartungs-Release mit Fokus auf Stabilität
d-hubs - 12.07. 18:42 Uhr -
vivaldi 8.1.4087.48 ist erschienen
d-hubs - 11.07. 19:37 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen