Apples "Pinch-To-Zoom"-Patent für ungültig erklärt
Wall Street Journal', dass alle in dem Patent beschriebenen Ansprüche hinfällig seien. Bei einer erneuten Prüfung sei festgestellt worden, dass Teile des Patents nicht schützenswert sind, weil die beschriebenen Technologien bereits von früher beantragten Patenten abgedeckt werden.
Damit Apples Patentansprüche gültig sein könnten, müssten sie trotz bestehender früherer Patente und "Prior Art" als patentierbar eingestuft werden, was nach einer ausführlichen Prüfung aber nicht der Fall ist. Apple hat nun noch die Chance, die noch ausstehende endgültige Entscheidung des Patentamtes anzufechten, sollte man damit aber scheitern, würde dies Auswirkungen auf die bereits von Samsung erstrittenen Schadenersatzzahlungen haben.
Um dann erneut die Höhe des fälligen Schadenersatzes zu ermitteln, müsste ein neues Verfahren angesetzt werden. Samsung und Apple wollten zu der Entscheidung der Patentwächter keine Angaben machen. Die Koreaner erklärten lediglich, dass man sich in dem Wunsch nach einem neuen Verfahren durch das Urteil bestärkt fühle.
Samsung will durch die erneute Prüfung von Apples Patenten und ein mögliches neues Verfahren die im August gefallene Entscheidung eines Geschworenengerichts rückgängig machen, wonach das Unternehmen mit diversen Produkten seiner Galaxy-Reihe Patente von Apple verletzt hat. Auch eine Reduzierung der auf mehr als eine Milliarde Dollar festgelegten Höhe der Schadenersatzzahlung wäre ein Erfolg für das Unternehmen.
Im Grunde ist das "Pinch-To-Zoom"-Patent ohnehin erheblich spezifischer gehalten als sein von vielen Medien verwendeter Name nahelegt. Selbst Google als Entwickler von Android stimmt dem zu und pocht darauf, dass Apple eine sehr bestimmte Art zur Bedienung eines mobilen Geräts für sich beansprucht, die in Android "Jelly Bean" anders umgesetzt wurde.
Das Patentamt erklärte in einer Mitteilung nach Angaben des 'Damit Apples Patentansprüche gültig sein könnten, müssten sie trotz bestehender früherer Patente und "Prior Art" als patentierbar eingestuft werden, was nach einer ausführlichen Prüfung aber nicht der Fall ist. Apple hat nun noch die Chance, die noch ausstehende endgültige Entscheidung des Patentamtes anzufechten, sollte man damit aber scheitern, würde dies Auswirkungen auf die bereits von Samsung erstrittenen Schadenersatzzahlungen haben.
Um dann erneut die Höhe des fälligen Schadenersatzes zu ermitteln, müsste ein neues Verfahren angesetzt werden. Samsung und Apple wollten zu der Entscheidung der Patentwächter keine Angaben machen. Die Koreaner erklärten lediglich, dass man sich in dem Wunsch nach einem neuen Verfahren durch das Urteil bestärkt fühle.
Samsung will durch die erneute Prüfung von Apples Patenten und ein mögliches neues Verfahren die im August gefallene Entscheidung eines Geschworenengerichts rückgängig machen, wonach das Unternehmen mit diversen Produkten seiner Galaxy-Reihe Patente von Apple verletzt hat. Auch eine Reduzierung der auf mehr als eine Milliarde Dollar festgelegten Höhe der Schadenersatzzahlung wäre ein Erfolg für das Unternehmen.
Im Grunde ist das "Pinch-To-Zoom"-Patent ohnehin erheblich spezifischer gehalten als sein von vielen Medien verwendeter Name nahelegt. Selbst Google als Entwickler von Android stimmt dem zu und pocht darauf, dass Apple eine sehr bestimmte Art zur Bedienung eines mobilen Geräts für sich beansprucht, die in Android "Jelly Bean" anders umgesetzt wurde.
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