Apples "Pinch-To-Zoom"-Patent für ungültig erklärt
Das US-Patent- und -Markenamt hat ein vorläufiges Urteil getroffen, wonach Apples sogenanntes "Pinch-To-Zoom"-Patent ungültig ist. Das Patent hatte im Streit mit dem koreanischen Konkurrenten Samsung eine wichtige Rolle gespielt.
Das Patentamt erklärte in einer Mitteilung nach Angaben des 'Wall Street Journal', dass alle in dem Patent beschriebenen Ansprüche hinfällig seien. Bei einer erneuten Prüfung sei festgestellt worden, dass Teile des Patents nicht schützenswert sind, weil die beschriebenen Technologien bereits von früher beantragten Patenten abgedeckt werden.
Damit Apples Patentansprüche gültig sein könnten, müssten sie trotz bestehender früherer Patente und "Prior Art" als patentierbar eingestuft werden, was nach einer ausführlichen Prüfung aber nicht der Fall ist. Apple hat nun noch die Chance, die noch ausstehende endgültige Entscheidung des Patentamtes anzufechten, sollte man damit aber scheitern, würde dies Auswirkungen auf die bereits von Samsung erstrittenen Schadenersatzzahlungen haben.
Um dann erneut die Höhe des fälligen Schadenersatzes zu ermitteln, müsste ein neues Verfahren angesetzt werden. Samsung und Apple wollten zu der Entscheidung der Patentwächter keine Angaben machen. Die Koreaner erklärten lediglich, dass man sich in dem Wunsch nach einem neuen Verfahren durch das Urteil bestärkt fühle.
Samsung will durch die erneute Prüfung von Apples Patenten und ein mögliches neues Verfahren die im August gefallene Entscheidung eines Geschworenengerichts rückgängig machen, wonach das Unternehmen mit diversen Produkten seiner Galaxy-Reihe Patente von Apple verletzt hat. Auch eine Reduzierung der auf mehr als eine Milliarde Dollar festgelegten Höhe der Schadenersatzzahlung wäre ein Erfolg für das Unternehmen.
Im Grunde ist das "Pinch-To-Zoom"-Patent ohnehin erheblich spezifischer gehalten als sein von vielen Medien verwendeter Name nahelegt. Selbst Google als Entwickler von Android stimmt dem zu und pocht darauf, dass Apple eine sehr bestimmte Art zur Bedienung eines mobilen Geräts für sich beansprucht, die in Android "Jelly Bean" anders umgesetzt wurde.
Damit Apples Patentansprüche gültig sein könnten, müssten sie trotz bestehender früherer Patente und "Prior Art" als patentierbar eingestuft werden, was nach einer ausführlichen Prüfung aber nicht der Fall ist. Apple hat nun noch die Chance, die noch ausstehende endgültige Entscheidung des Patentamtes anzufechten, sollte man damit aber scheitern, würde dies Auswirkungen auf die bereits von Samsung erstrittenen Schadenersatzzahlungen haben.
Um dann erneut die Höhe des fälligen Schadenersatzes zu ermitteln, müsste ein neues Verfahren angesetzt werden. Samsung und Apple wollten zu der Entscheidung der Patentwächter keine Angaben machen. Die Koreaner erklärten lediglich, dass man sich in dem Wunsch nach einem neuen Verfahren durch das Urteil bestärkt fühle.
Samsung will durch die erneute Prüfung von Apples Patenten und ein mögliches neues Verfahren die im August gefallene Entscheidung eines Geschworenengerichts rückgängig machen, wonach das Unternehmen mit diversen Produkten seiner Galaxy-Reihe Patente von Apple verletzt hat. Auch eine Reduzierung der auf mehr als eine Milliarde Dollar festgelegten Höhe der Schadenersatzzahlung wäre ein Erfolg für das Unternehmen.
Im Grunde ist das "Pinch-To-Zoom"-Patent ohnehin erheblich spezifischer gehalten als sein von vielen Medien verwendeter Name nahelegt. Selbst Google als Entwickler von Android stimmt dem zu und pocht darauf, dass Apple eine sehr bestimmte Art zur Bedienung eines mobilen Geräts für sich beansprucht, die in Android "Jelly Bean" anders umgesetzt wurde.
Themen:
Roland QuandtRedakteur für Smartphones & Leaks
Seine Vorabberichte zu neuen Smartphones greifen Tech-Medien in aller Welt auf. Schwerpunkte: Samsung Galaxy, Google Pixel, Prozessoren und Windows.
Apples Aktienkurs in Euro
Videos von und über Apple
- Neues iPhone angeschafft? - Diese Apps sollte man sich dafür ansehen
- iPhone 18 Pro Max vs. 17 Pro Max: Lohnt sich das Upgrade?
- Silo: Die finale Staffel 4 startet im Juli 2027, erster Teaser veröffentlicht
- Apple hat viele iPads: Welches Tablet sich für wen eignet
- Auf Temu bestellt: So gut funktionierts mit Drittanbietern wie Apple
Neue Downloads zum Thema Apple
Beiträge aus dem Forum
-
Wie alt sollte ein MacBook höchstens sein?
riq -
Virtuellen PDF Drucker auf Macbook installieren - wie ?
Sonnenschein11 -
AppleTV
MiezMau -
Surfstick für MacBook Air mit Sonoma 14
landbastler -
iPhone 13 + Smartwatch (keine Apple Watch)
Bilaltore -
Win-Viren am Mac prüfen?
mondayand0 -
IPhone Ortung verhindern.
PC.Nutzer -
Kontextmenu bearbeiten
Brutschi -
Office 2019 MAC Problem
MiyaGi -
Windows Computer vergleichbar Apple M1 Mini
Lewio82
Weiterführende Links
Neue Nachrichten
- Varta-Rettung: Batterien bleiben, Neustart mit Millionen-Kapital
- PC-Lieferzahlen brechen im dritten Quartal um 20 Prozent ein
- Der nächste Schlag: Volkswagen muss 1,2 Millionen Euro Strafe zahlen
- Google Pixel 11 mit 50 GB: Im Bundle günstiger als Smartphone allein
- Outlook soll Tippfehler vor dem Versand bald automatisch abfangen
- Windows 11-Bypass: Microsoft schließt einen Ausweg aus Kontopflicht
- Readly (fast) geschenkt: Jetzt zwei Monate lesen, nur 1 Euro bezahlen
Videos
Neueste Downloads
Beliebte Nachrichten
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
Version: KillerPDF v1.8.80 ist freigegeben
d-hubs - Heute 09:09 Uhr -
"MSBuild.exe "Hard error" - Anzeige nach Win11-Start
Kuberg - Heute 05:26 Uhr -
immich-News; Immich Insights ist da
d-hubs - Gestern 00:21 Uhr -
WordPress 7.1.3 :: Sicherheits- und Wartungsupdate -
d-hubs - Vorgestern 01:10 Uhr -
Neu: Google Drive und Google Docs können
d-hubs - 06.10. 17:16 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen