US-Gericht: WLAN-Betreiber muss Netz nicht sichern

In der US-Justiz scheint sich die Auffassung hinsichtlich der Pflichten eines WLAN-Betreibers langsam aber sicher zugunsten der Nutzer zu verändern. Die Rechteinhaber mussten in einem Prozess wegen Urheberrechtsverletzungen erneut eine Niederlage einstecken.
Bisher wurden WLAN-Betreiber mit dafür verantwortlich gemacht, wenn Dritte über ihren Internetanschluss Urheberrechtsverletzungen begehen. In Deutschland heißt dieses Prinzip Störerhaftung und sorgte in den letzten Jahren dafür, dass offene WLAN-Zugangspunkte nahezu komplett von der Bildfläche verschwanden - denn die Anbieter erhielten oft Abmahnungen, wenn andere Nutzer in Filesharing-Netzwerken aktiv waren.

In Kalifornien entschied ein Gericht nun zugunsten eines WLAN-Betreibers. Es sei nicht dessen Pflicht, sicherzustellen, dass andere Anwender in seinem Netzwerk keine Rechte an Filmen verletzen, berichtete das Magazin 'TorrentFreak'. Zuvor hatten schon einige andere Gerichte entschieden, dass eine IP-Adresse, über die eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde, nicht zwangsläufig dem Anschlussinhaber zuzurechnen sei.

Im aktuellen Fall wurde vor einem kalifornischen Bundesgericht eine Klage verhandelt, die das Unternehmen AF Holdings, ein Anbieter von Pornofilmen, angestrengt hatte. Diese hatte dem Angeklagten vorgeworfen, an Urheberrechtsverletzungen zumindest mitschuldig zu sein, da er seine Pflicht zur Absicherung seines Netzwerkes nicht wahrgenommen hätte.

Die zuständige Richterin Phyllis Hamilton wies die Anschuldigungen allerdings zurück und erklärte, die Klägerin habe weder eine rechtliche Regelung vorbringen können, die einem Netzwerkbetreiber solche Pflichten auferlegt, noch sei dem Gericht selbst eine solche bekannt. Sie ging damit in eine ähnliche Richtung wie kürzlich bereits ein Gericht in New York.

Auch hierzulande gerät die Störerhaftung zunehmend unter Beschuss. Denn es gibt zunehmend ein öffentliches Interesse für möglichst vielfältige Möglichkeiten, Zugriff auf das Internet zu bekommen. Deshalb steht die Forderung im Raum, WLAN-Betreiber rechtlich mit großen Providern gleichzustellen, die ebenfalls nicht für die Taten ihrer Kunden verantwortlich sind.
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