US-Gericht: WLAN-Betreiber muss Netz nicht sichern
In Kalifornien entschied ein Gericht nun zugunsten eines WLAN-Betreibers. Es sei nicht dessen Pflicht, sicherzustellen, dass andere Anwender in seinem Netzwerk keine Rechte an Filmen verletzen, berichtete das Magazin 'TorrentFreak'. Zuvor hatten schon einige andere Gerichte entschieden, dass eine IP-Adresse, über die eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde, nicht zwangsläufig dem Anschlussinhaber zuzurechnen sei.
Im aktuellen Fall wurde vor einem kalifornischen Bundesgericht eine Klage verhandelt, die das Unternehmen AF Holdings, ein Anbieter von Pornofilmen, angestrengt hatte. Diese hatte dem Angeklagten vorgeworfen, an Urheberrechtsverletzungen zumindest mitschuldig zu sein, da er seine Pflicht zur Absicherung seines Netzwerkes nicht wahrgenommen hätte.
Die zuständige Richterin Phyllis Hamilton wies die Anschuldigungen allerdings zurück und erklärte, die Klägerin habe weder eine rechtliche Regelung vorbringen können, die einem Netzwerkbetreiber solche Pflichten auferlegt, noch sei dem Gericht selbst eine solche bekannt. Sie ging damit in eine ähnliche Richtung wie kürzlich bereits ein Gericht in New York.
Auch hierzulande gerät die Störerhaftung zunehmend unter Beschuss. Denn es gibt zunehmend ein öffentliches Interesse für möglichst vielfältige Möglichkeiten, Zugriff auf das Internet zu bekommen. Deshalb steht die Forderung im Raum, WLAN-Betreiber rechtlich mit großen Providern gleichzustellen, die ebenfalls nicht für die Taten ihrer Kunden verantwortlich sind.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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