Privatsphäre: Behörde weist Assange-Klage ab
Die britische Medienbehörde Ofcom hat eine Klage bzw. Beschwerde von Julian Assange abgelehnt: Der unumstrittene Wikileaks-Gründer hatte beklagt, dass seine Privatsphäre bei einer TV-Dokumentation, in der er beim Tanzen in einem Nachtclub zu sehen war, verletzt worden sei. Die Medienwächter sahen das jedoch anders.
Ungefragte Enthüllungen von geheimen Regierungsdokumenten sind für Julian Assange bekanntlich alles andere als ein Problem, in Bezug auf seine eigene Person ist der Australier aber deutlich weniger "tolerant".
So hatte Assange bei der britischen Medienaufsichtsbehörde Ofcon eine offizielle Beschwerde gegen den Channel-4-Digitalableger More4 eingelegt. Dort gab es vor knapp einem Jahr eine Dokumentation mit dem Titel "True Stories: WikiLeaks - Secrets and Lies" über den Wikileaks-Gründer zu sehen.
Teil der TV-Doku war auch eine Szene, die Assange beim Tanzen in einem isländischen Nachtklub zeigt, schreibt die britische Tageszeitung 'The Guardian' auf ihrer Webseite. Assange sagt, dass diese Aufnahmen zwar mit seinem Einverständnis entstanden seien, aber nur unter der Bedingung, dass diese nur für private Zwecke eingesetzt werden.
Das Argument ließ die Medienbehörde allerdings nicht gelten und argumentierte, dass ein Nachtklub ein öffentlicher Platz sei, zudem zeigten die Bilder Assange bei keinen Handlungen, die als privat eingestuft werden könnten. Hinzu kommt, dass Assange seit dem Start von Wikileaks als öffentliche Person angesehen wird und die Aufnahmen bereits vor der TV-Ausstrahlung im Internet zu finden gewesen seien, so die Ofcom.
Außerdem hätte Assange bereits vor der TV-Ausstrahlung genügend Zeit gehabt, gegen die Macher der Dokumentation vorzugehen, so die Medienwächter. Assange hatte behauptet, dass ihm der Inhalt bzw. Fokus des Berichts falsch dargestellt worden sei. Auch dieses Argument ließ die Ofcom nicht gelten und verwies auf eine E-Mail-Korrespondenz mit einem Assistenten von Assange, in der der Inhalt der Doku entgegen der Assange-Aussage korrekt dargestellt worden ist.
So hatte Assange bei der britischen Medienaufsichtsbehörde Ofcon eine offizielle Beschwerde gegen den Channel-4-Digitalableger More4 eingelegt. Dort gab es vor knapp einem Jahr eine Dokumentation mit dem Titel "True Stories: WikiLeaks - Secrets and Lies" über den Wikileaks-Gründer zu sehen.
Teil der TV-Doku war auch eine Szene, die Assange beim Tanzen in einem isländischen Nachtklub zeigt, schreibt die britische Tageszeitung 'The Guardian' auf ihrer Webseite. Assange sagt, dass diese Aufnahmen zwar mit seinem Einverständnis entstanden seien, aber nur unter der Bedingung, dass diese nur für private Zwecke eingesetzt werden.
Das Argument ließ die Medienbehörde allerdings nicht gelten und argumentierte, dass ein Nachtklub ein öffentlicher Platz sei, zudem zeigten die Bilder Assange bei keinen Handlungen, die als privat eingestuft werden könnten. Hinzu kommt, dass Assange seit dem Start von Wikileaks als öffentliche Person angesehen wird und die Aufnahmen bereits vor der TV-Ausstrahlung im Internet zu finden gewesen seien, so die Ofcom.
Außerdem hätte Assange bereits vor der TV-Ausstrahlung genügend Zeit gehabt, gegen die Macher der Dokumentation vorzugehen, so die Medienwächter. Assange hatte behauptet, dass ihm der Inhalt bzw. Fokus des Berichts falsch dargestellt worden sei. Auch dieses Argument ließ die Ofcom nicht gelten und verwies auf eine E-Mail-Korrespondenz mit einem Assistenten von Assange, in der der Inhalt der Doku entgegen der Assange-Aussage korrekt dargestellt worden ist.
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