Regelung gegen Internet-Abzocke tritt in Kraft
Der Button muss mit der Aussage "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden anderen, aber eindeutigen Formulierung beschriftet werden. Die genauen Kosten sind außerdem in unmittelbarer Nähe der Schaltfläche klar erkennbar aufzuführen.
Anbieter, die einem Verbraucher Kosten für einen angeblich im Internet abgeschlossenen Vertrag in Rechnung stellen, müssen künftig beweisen, dass der Besteller ausdrücklich seine Zahlungsbereitschaft erklärt hat. "Fehlt es an der Bestätigung des Verbrauchers oder einer korrekt beschrifteten Schaltfläche auf der Internetseite, kommt kein Vertrag zustande", erklärte Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale.
Seit Jahren locken im Netz Webseiten mit Download-Angeboten für Gratis-Software oder Frei-SMS in kostenpflichtige Abonnements ohne ausreichend auf die Kosten hingewiesen zu haben. Andere Seitenbetreiber ködern mit Hausaufgabendiensten, Routenplanern und Rezeptvorschlägen und schieben Nutzern dabei kostenpflichtige Verträge unter. Zu Tausenden erhielt die Verbraucherzentrale in der Vergangenheit Anfragen und Beschwerden von Betroffenen, die von unseriösen Internetanbietern zur Kasse gebeten wurden - für Verträge, die sie angeblich durch Registrierung auf der Seite geschlossen hatten.
Die Verbraucherzentrale will nun aufmerksam beobachten, ob die neuen Regeln in der Praxis auch dem Gesetz entsprechend umgesetzt werden. Wer in der Vergangenheit bereits Opfer einer Internetabzocke wurde und Beratung oder Unterstützung benötigt, kann sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale wenden.
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