Schutz vor Abzocke: E-Plus hinkt Vorgabe hinterher
Verbraucherschützer drängen die Mobilfunkbetreiber darauf, die seit Mai vorgeschriebene Drittanbietersperre endlich umzusetzen. Diese soll Verbraucher davor schützen, ungewollt via Handy ein kostenpflichtiges Abo abzuschließen.
Die aktuelle Vorschrift sieht so aus, dass Mobilfunkanbieter die Sperre für Leistungen Dritter einrichten müssen, wenn der Kunde das will. Aber nicht alle Verbraucher profitieren aktuell davon. So hat der Netzbetreiber E-Plus nach eigener Aussage es bis heute nicht geschafft, die Sperrfunktion in seiner Abrechnungssoftware umzusetzen, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mit.
Da dies bei Verbrauchern zu Schäden führen kann, hat der Verband nun E-Plus abgemahnt und ein Ultimatum gesetzt: Bis zum 10. August soll das Unternehmen eine Sperrung ermöglichen. Um der eigenen Forderung mehr Nachdruck zu verleihen hat man auch die Bundesnetzagentur um Unterstützung gebeten.
Die Drittanbietersperre ist Teil des novellierten Telekommunikationsgesetzes (TKG), das am 10. Mai in Kraft trat. Mit der Änderung reagierte der Gesetzgeber auf die immer wiederkehrenden Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mobilfunkanbietern, die Leistungen von Dritten über die Handyrechnung abgebucht hatten.
Bei solchen Leistungen kann es sich beispielsweise um Gewinnspiele oder Abonnements für Klingeltöne handeln. Oftmals war den Verbrauchern nicht bewusst, dass sie ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen hatten - das böse Erwachen kam erst mit der Rechnung des Mobilfunkanbieters.
Nach der neuen Regelung können Verbraucher ihren Mobilfunkanschluss für die Abrechnung solcher Leistungen kostenfrei sperren lassen. Der VZBV hatte sich dafür eingesetzt, die Drittanbietersperre in der TKG-Novelle zu verankern, nachdem zuvor nur einzelne Anbieter den Service ihren Kunden zur Verfügung gestellt hatten.
Da dies bei Verbrauchern zu Schäden führen kann, hat der Verband nun E-Plus abgemahnt und ein Ultimatum gesetzt: Bis zum 10. August soll das Unternehmen eine Sperrung ermöglichen. Um der eigenen Forderung mehr Nachdruck zu verleihen hat man auch die Bundesnetzagentur um Unterstützung gebeten.
Die Drittanbietersperre ist Teil des novellierten Telekommunikationsgesetzes (TKG), das am 10. Mai in Kraft trat. Mit der Änderung reagierte der Gesetzgeber auf die immer wiederkehrenden Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mobilfunkanbietern, die Leistungen von Dritten über die Handyrechnung abgebucht hatten.
Bei solchen Leistungen kann es sich beispielsweise um Gewinnspiele oder Abonnements für Klingeltöne handeln. Oftmals war den Verbrauchern nicht bewusst, dass sie ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen hatten - das böse Erwachen kam erst mit der Rechnung des Mobilfunkanbieters.
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