Apples Slide-to-Unlock-Patent ist in GB ungültig
Ein britisches Gericht hat Apples inzwischen berühmt-berüchtigtes 'Slide to Unlock'-Patent für ungültig erklärt, es gab damit dem taiwanesischen Hersteller HTC Recht, der in London insgesamt vier Patente des US-Unternehmens beanstandet hat.
Wie 'BBC News' auf der Webseite berichtet, hat HTC vor rund einem Jahr gleich vier von Apple für sich beanspruchte Schutzrechte vor einem Gericht in London in Frage gestellt und nun zum Großteil auch Recht bekommen.
Konkret ging es neben dem Slide-to-Unlock-Patent um den Einsatz eines "multilingualen Keyboards", mit dem sich unterschiedliche Alphabete auf einem mobilen Gerät einblenden lassen. Außerdem wurde über eine Technologie verhandelt, mit der sich erkennen lässt, ob ein Finger oder mehrere den Bildschirm berühren und schließlich auch noch das "Ziehen" eines Bildes über das Display.
Die übliche Methode zum Entsperren von Smartphones
Drei dieser vier Apple-Patente wurden nun von einem britischen Richter für ungültig erklärt, lediglich die Methode zum Ziehen eines Bildes wurde nicht behandelt, da diese nicht auf HTC-Geräte zutreffe, so das Gericht.
Das interessanteste der vier verhandelten Schutzrechte ist natürlich Slide to Unlock, also die bei fast alle Smartphones eingesetzte Methode zum Entsperren eines Bildschirmes. Interessant ist dieser Punkt nicht nur deshalb, weil das Gericht hier HTC Recht gab, sondern wie es diese Entscheidung begründete.
Der Londoner Richter erklärte nämlich, dass HTC (mit dem so genannten "Arc Unlock") das Slide-to-Unlock theoretisch verletzen würde. Der Konjunktiv ist aber mit voller Absicht gewählt worden, da sich das Gericht auf das Neonode N1 aus dem Jahr 2004 bezog. Hätte es dieses frühe Touchscreen-Handy aus Schweden nicht gegeben, dann hätte Apple auch ein Anrecht auf das entsprechende Patent.
De facto hat das Londoner Gericht also festgestellt, dass nicht HTC bei Apple kopiert, sondern Apple bei Neonode abgekupfert habe. Bei der Slide-to-Unlock-Technologie handelt es sich übrigens um eines jener Patente, dass Apple in den USA (erfolgreich) für sich beansprucht und zuletzt auch gegen Googles Galaxy Nexus zum Einsatz kam.
Konkret ging es neben dem Slide-to-Unlock-Patent um den Einsatz eines "multilingualen Keyboards", mit dem sich unterschiedliche Alphabete auf einem mobilen Gerät einblenden lassen. Außerdem wurde über eine Technologie verhandelt, mit der sich erkennen lässt, ob ein Finger oder mehrere den Bildschirm berühren und schließlich auch noch das "Ziehen" eines Bildes über das Display.
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Das interessanteste der vier verhandelten Schutzrechte ist natürlich Slide to Unlock, also die bei fast alle Smartphones eingesetzte Methode zum Entsperren eines Bildschirmes. Interessant ist dieser Punkt nicht nur deshalb, weil das Gericht hier HTC Recht gab, sondern wie es diese Entscheidung begründete.
Der Londoner Richter erklärte nämlich, dass HTC (mit dem so genannten "Arc Unlock") das Slide-to-Unlock theoretisch verletzen würde. Der Konjunktiv ist aber mit voller Absicht gewählt worden, da sich das Gericht auf das Neonode N1 aus dem Jahr 2004 bezog. Hätte es dieses frühe Touchscreen-Handy aus Schweden nicht gegeben, dann hätte Apple auch ein Anrecht auf das entsprechende Patent.
De facto hat das Londoner Gericht also festgestellt, dass nicht HTC bei Apple kopiert, sondern Apple bei Neonode abgekupfert habe. Bei der Slide-to-Unlock-Technologie handelt es sich übrigens um eines jener Patente, dass Apple in den USA (erfolgreich) für sich beansprucht und zuletzt auch gegen Googles Galaxy Nexus zum Einsatz kam.
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Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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