Apple patentiert "schwebenden" Scroll-Balken

Der amerikanische Computerhersteller Apple hat ein Patent zugesprochen bekommen, das die Verwendung eines bedarfsorientiert angezeigten vertikalen Scroll-Balkens zur Navigation durch elektronische Dokumente auf einem Smartphone abdeckt.
Wie das Technik-Blog 'The Verge' unter Berufung auf die gestern veröffentlichte Patentschrift berichtet, hat Apple das Patent erst Anfang März 2012 beantragt und bereits gestern vom US-Patent- und -Markenamt zugesprochen bekommen. Es beschreibt das Scrolling und die Anzeige der Position bei der Darstellung eines Auszugs eines größeren Dokuments auf einem tragbaren Touchscreen-Gerät. Apple Scroll-Balken Patent Konkret geht es darum, wie ein kleiner, nach kurzer Zeit wieder auszublendender Scroll-Balken anstelle einer konventionellen Scroll-Leiste am rechten Bildschirmrand verwendet werden kann, um durch ein Dokument zu navigieren. Auch geht es um die Bewegung des Balkens anhand der mittels Touchscreen zum Scrollen verwendeten Gesten.

Neben dem Apple-eigenen Betriebssystem iOS für iPhone und iPad wird dieses Konzept auch bei diversen Geräten mit Googles Android eingesetzt. Schon mindestens seit Version 2.3 "Gingerbread" kann man mit diesem vertikalen Scroll-Balken auch unter Android durch längere Dokumente oder bei vergrößerter Anzeige navigieren.

Den Angaben zufolge könnten nun Patentklagen von Apple gegen Gerätehersteller drohen, die ihre Produkte mit Google Android ausliefern. Apple geht immer wieder mit vermeintlich trivialen Patenten auf bestimmten Funktionen von Smartphones gegen andere Hersteller vor und behauptet, diese hätten die jeweiligen Ansätze dreist kopiert.

Da der "schwebende" Scroll-Balken auch bei Android ein allgegenwärtiger Bestandteil der Benutzeroberfläche ist, müssen Google oder seine Partner möglicherweise bald Lizenzgebühren mit Apple abschließen. Alternativ bliebe bei einer Klage nur noch die Option, auf dieses UI-Element zu verzichten und einen anderen Weg der Darstellung zu finden. Microsoft bietet seit geraumer Zeit Patentabkommen an, die die Anbieter von Android-Geräten vor Klagen des Softwarekonzerns bewahren können.
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