Kino.to-Chef zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt
Wie erwartet ist der Kopf hinter dem vor rund einem Jahr geschlossenen Streaming-Portal Kino.to zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der 39-jährige Dirk B. hatte zuvor ein umfassendes Geständnis abgelegt und konnte so die maximal mögliche Haftstrafe von 15 Jahren verhindern.
Das Landgericht Leipzig hat wie erwartet den Drahtzieher von Kino.to zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Allerdings fällt diese nicht so hoch aus wie zu Prozessanfang vermutet, da Dirk B. ein Angebot des Leipziger Landgerichts angenommen hatte und sich in allen Punkten der Anklage als schuldig bekannt hatte.
B.'s Anwalt hatte Anfang des Monats eine Erklärung seines Mandanten abgegeben und sagte damals: "Die Anklage stimmt so in allen Punkten, B. bezweifelt die Strafbarkeit seiner Handlungen nicht und bedauert die Urheberrechtsverletzungen außerordentlich." Diesem Geständnis hat es Dirk B. zu verdanken, dass das maximale Strafmaß von 15 Jahren auf eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten reduziert worden ist.
Ins Gefängnis muss der 39-Jährige jedoch nicht, er kann den Rest seiner Strafe im offenen Vollzug abbüßen - ein Jahr davon hat er bereits in Untersuchungshaft abgesessen.
Außerdem sprach das Gericht eine empfindliche Geldstrafe aus: Dirk B. muss nun rund 3,7 Millionen Euro an den Staat abführen, schreibt unter anderem 'Heise'. Die massenhaften Urheberrechtsverletzungen, wegen der B. nun verurteilt worden ist, hatten laut Anklage nur den finanziellen Gewinn als Hintergrund: Staatsanwalt Dietmar Bluhm von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte während des Prozesses mehrfach betont, dass es den Betreibern von Kino.to "einzig und allein um den Profit" gegangen sei.
Siehe auch: Kino.to - Gründer verdiente über 6,6 Millionen Euro
Die Verurteilung ist die insgesamt sechste in Fall Kino.to, zuvor war unter anderem der Chefprogrammierer Bastian P. zu drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden, auch der 29-Jährige hatte zuvor ein umfassendes Geständnis abgelegt.
B.'s Anwalt hatte Anfang des Monats eine Erklärung seines Mandanten abgegeben und sagte damals: "Die Anklage stimmt so in allen Punkten, B. bezweifelt die Strafbarkeit seiner Handlungen nicht und bedauert die Urheberrechtsverletzungen außerordentlich." Diesem Geständnis hat es Dirk B. zu verdanken, dass das maximale Strafmaß von 15 Jahren auf eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten reduziert worden ist.
Ins Gefängnis muss der 39-Jährige jedoch nicht, er kann den Rest seiner Strafe im offenen Vollzug abbüßen - ein Jahr davon hat er bereits in Untersuchungshaft abgesessen.
Außerdem sprach das Gericht eine empfindliche Geldstrafe aus: Dirk B. muss nun rund 3,7 Millionen Euro an den Staat abführen, schreibt unter anderem 'Heise'. Die massenhaften Urheberrechtsverletzungen, wegen der B. nun verurteilt worden ist, hatten laut Anklage nur den finanziellen Gewinn als Hintergrund: Staatsanwalt Dietmar Bluhm von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte während des Prozesses mehrfach betont, dass es den Betreibern von Kino.to "einzig und allein um den Profit" gegangen sei.
Siehe auch: Kino.to - Gründer verdiente über 6,6 Millionen Euro
Die Verurteilung ist die insgesamt sechste in Fall Kino.to, zuvor war unter anderem der Chefprogrammierer Bastian P. zu drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden, auch der 29-Jährige hatte zuvor ein umfassendes Geständnis abgelegt.
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