Mordaufruf auf Facebook:
18-Jähriger angeklagt
Juristische Folgen hat ein Ende März auf Facebook veröffentlichter Aufruf zur Lynchjustiz für einen 18-Jährigen aus Emden. Dieser hatte auf dem sozialen Netzwerk dazu aufgerufen, eine Polizeiwache zu stürmen und einen mutmaßlichen Kindermörder zu lynchen.
Im Fall der im März in Emden ermordeten 11-jährigen Lena hatte sich herausgestellt, dass der zunächst verdächtigte 17-Jährige unschuldig ist. Allerdings hatte zuvor ein Emdener auf seinem Facebook-Profil aufgerufen, das Polizeikommissariat zu erstürmen und Selbstjustiz zu verüben.
Tatsächlich hatten sich daraufhin etwa 50 Personen vor der Wache versammelt und die Herausgabe des Verdächtigen gefordert. Zu Übergriffen kam es dabei aber glücklicherweise nicht. Wie 'NWZ Online' berichtet, muss sich der Urheber des Mordaufrufs nun vor dem Jugendschöffengericht Emden wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Aurich wirft dem Ostfriesen vor, gegen 'Paragraph 111 Strafgesetzbuch' ("Öffentliche Aufforderung zu Straftaten") verstoßen zu haben. § 111, Absatz (1) besagt: "Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft." In Abs. 2 heißt es weiter: "Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe."
Wie unter anderem die 'Süddeutsche Zeitung' schreibt, sagte Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann, dass die Anklage gegen den 18-Jährigen "richtig und konsequent" sei. Die nun erfolgte Anklage unterstreiche den Ernst der Angelegenheit, da die Aufforderung zu Straftaten kein Kinderspiel sei. Busemann hofft, dass die Causa "allen eine Lehre" sein werde, die "allzu leichtfertig mit dem Medium Internet umgehen, ohne sich Gedanken über die Folgen ihres Tuns zu machen."
Tatsächlich hatten sich daraufhin etwa 50 Personen vor der Wache versammelt und die Herausgabe des Verdächtigen gefordert. Zu Übergriffen kam es dabei aber glücklicherweise nicht. Wie 'NWZ Online' berichtet, muss sich der Urheber des Mordaufrufs nun vor dem Jugendschöffengericht Emden wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Aurich wirft dem Ostfriesen vor, gegen 'Paragraph 111 Strafgesetzbuch' ("Öffentliche Aufforderung zu Straftaten") verstoßen zu haben. § 111, Absatz (1) besagt: "Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft." In Abs. 2 heißt es weiter: "Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe."
Wie unter anderem die 'Süddeutsche Zeitung' schreibt, sagte Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann, dass die Anklage gegen den 18-Jährigen "richtig und konsequent" sei. Die nun erfolgte Anklage unterstreiche den Ernst der Angelegenheit, da die Aufforderung zu Straftaten kein Kinderspiel sei. Busemann hofft, dass die Causa "allen eine Lehre" sein werde, die "allzu leichtfertig mit dem Medium Internet umgehen, ohne sich Gedanken über die Folgen ihres Tuns zu machen."
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