Zensur in Pakistan: Gericht stoppt Regierungspläne
Das Vorhaben der pakistanischen Regierung, die Zensur des Internets deutlich auszubauen, hat massiven Gegenwind erhalten. Ein höherer Gerichtshof hat entschieden, dass entsprechende Maßnahmen nicht mit der Verfassung Pakistans zu vereinbaren sind.
Die Regierung hatte kürzlich eine Ausschreibung getätigt, in der nach Vorschlägen gefragt wurde, wie eine Kontrolle über die Inhalte im Netz gewährleistet werden kann. Der zentrale Punkt sollte ein Filter-System sein, mit dem Webseiten blockiert werden können. Unternehmen und Forschungseinrichtungen wurden aufgefordert, sich mit ihren Konzepten zu bewerben.
Wie die Bürgerrechtsorganisation "Reporter ohne Grenzen" nun mitteilte, fuhr allerdings der Oberste Gerichtshof der südöstlichen Provinz Sindh der pakistanischen Regierung in die Parade. Die Entscheidung erging im Rahmen einer Feststellungsklage durch die pakistanische Bügerrechtsgruppe Bolo Bhi und verschiedenen anderen Aktivisten.
Das Gericht bestätigte deren Ansicht, dass die Zensur-Bestrebungen durch die Telekommunikationsbehörde PTA nicht von der Verfassung gedeckt sind. Die Richter stellten der Behörde selbst eine Verfügung zu, in der dieser untersagt wird, weitergehende Sperrmaßnahmen auf den Weg zu bringen, als solche, die bereits durch das Telekommunikationsgesetz von 1996 gedeckt sind.
Das Gesetz ermöglicht der PTA, gegen Inhalte vorzugehen, die eindeutig strafrechtlich relevant sind. Die Behörde muss dabei allerdings einen transparenten Prozess befolgen. Die aktuellen Pläne hätten nach Einschätzung der Aktivisten hingegen dazu geführt, dass Millionen von Webseiten durch recht willkürliche Vorgaben einfach gesperrt worden wären.
Die aktuelle Entscheidung des Gerichts wird von den Zensur-Gegnern allerdings erst einmal nur als Etappensieg angesehen. Sie forderten auch zur Wachsamkeit auf, da davon auszugehen sei, dass die Regierung nun versuchen wird, Filtersysteme unter Rückgriff auf Anti-Blasphemie-Gesetze oder einen speziellen Bedarf für die nationale Sicherheit durch die Hintertür einzuführen.
Wie die Bürgerrechtsorganisation "Reporter ohne Grenzen" nun mitteilte, fuhr allerdings der Oberste Gerichtshof der südöstlichen Provinz Sindh der pakistanischen Regierung in die Parade. Die Entscheidung erging im Rahmen einer Feststellungsklage durch die pakistanische Bügerrechtsgruppe Bolo Bhi und verschiedenen anderen Aktivisten.
Das Gericht bestätigte deren Ansicht, dass die Zensur-Bestrebungen durch die Telekommunikationsbehörde PTA nicht von der Verfassung gedeckt sind. Die Richter stellten der Behörde selbst eine Verfügung zu, in der dieser untersagt wird, weitergehende Sperrmaßnahmen auf den Weg zu bringen, als solche, die bereits durch das Telekommunikationsgesetz von 1996 gedeckt sind.
Das Gesetz ermöglicht der PTA, gegen Inhalte vorzugehen, die eindeutig strafrechtlich relevant sind. Die Behörde muss dabei allerdings einen transparenten Prozess befolgen. Die aktuellen Pläne hätten nach Einschätzung der Aktivisten hingegen dazu geführt, dass Millionen von Webseiten durch recht willkürliche Vorgaben einfach gesperrt worden wären.
Die aktuelle Entscheidung des Gerichts wird von den Zensur-Gegnern allerdings erst einmal nur als Etappensieg angesehen. Sie forderten auch zur Wachsamkeit auf, da davon auszugehen sei, dass die Regierung nun versuchen wird, Filtersysteme unter Rückgriff auf Anti-Blasphemie-Gesetze oder einen speziellen Bedarf für die nationale Sicherheit durch die Hintertür einzuführen.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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