Regierung gibt Vorratsdatenspeicherung vorerst auf
Die Bundesregierung wird vorerst kein neues Gesetz zur erneuten Einführung der Vorratsdatenspeicherung auf den Weg bringen. Die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie wird trotz des zunehmenden Drucks aus Brüssel entsprechend weiterhin ausgesetzt.
Das berichtete die Boulevard-Zeitung 'Bild' in ihrer heutigen Ausgabe unter Berufung auf deutsche EU-Kreise. Hintergrund der Entscheidung soll der anhaltende Streit in der Regierungskoalition über das Thema sein. Insbesondere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wehrt sich seit Jahren gegen die anlasslose Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürger.
Die Unionsparteien, insbesondere Hans-Peter Friedrich (CSU) in seiner Rolle als Bundesinnenminister, aber auch einige andere Hardliner hatten hingegen immer wieder gefordert, das 2010 vom Bundesverfassungsgericht kassierte Gesetz in neuer Form auf den Weg zu bringen. Zumindest in dieser Frage blieb der Koalitionspartner aber hart.
Bei der Union war man nun allerdings wohl nicht gewillt, die ohnehin angeschlagene Koalition an dieser Frage scheitern zu lassen. Im schlimmsten Fall wären Neuwahlen die Folge gewesen, bei denen man nach jetzigem Stand der Umfragen wohl ohne den bisherigen Partner dagestanden hätte.
Nun wird die deutsche Regierung die angekündigte Klage der EU-Kommission wohl auf sich zukommen lassen. Diese hatte ein Ultimatum bis zum 26. April gesetzt. Wegen der Nichtumsetzung der Richtlinie drohen Deutschland, aber wohl auch Ländern wie Rumänien, in denen die Verfassungsgerichte die Vorratsdatenspeicherung ebenfalls stoppten, Strafzahlungen von mehreren Millionen Euro.
Ob es letztlich so weit kommt, ist allerdings noch nicht sicher. Denn auch auf EU-Ebene steht die Vorratsdatenspeicherung auf dem Prüfstand. Die bei der EU-Kommission angestoßene Überprüfung der Richtlinie lässt derzeit aber noch auf sich warten.
Die Unionsparteien, insbesondere Hans-Peter Friedrich (CSU) in seiner Rolle als Bundesinnenminister, aber auch einige andere Hardliner hatten hingegen immer wieder gefordert, das 2010 vom Bundesverfassungsgericht kassierte Gesetz in neuer Form auf den Weg zu bringen. Zumindest in dieser Frage blieb der Koalitionspartner aber hart.
Bei der Union war man nun allerdings wohl nicht gewillt, die ohnehin angeschlagene Koalition an dieser Frage scheitern zu lassen. Im schlimmsten Fall wären Neuwahlen die Folge gewesen, bei denen man nach jetzigem Stand der Umfragen wohl ohne den bisherigen Partner dagestanden hätte.
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Christian Kahle
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