Nutzer sollen die neuen Facebook-AGB ablehnen
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat die Nutzer von Facebook dazu aufgerufen, einer anstehenden Änderung der Nutzungsbedingungen für das Social Network zu widersprechen. Nur mit einer entsprechenden Masse an widerspenstigen Mitgliedern könne ausreichend Druck aufgebaut werden.
Bereits Ende März 2012 plante Facebook eine Neufassung seiner Nutzungsbedingungen. Innerhalb kurzer Zeit widersprachen Tausende diesen neuen Vertragsregeln. Nun startet das Unternehmen einen weiteren Versuch, einseitig seine Bedingungen durchzudrücken, so der Hinweis der Verbraucherzentrale. Sollten nicht bis zum 27. April, also dem kommenden Freitag, mindestens 7.000 User den Bedingungen widersprechen, so sollen diese für alle Anwender mit einem Facebook-Account verbindlich sein.
Inhaltlich bringen die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf 14 eng beschriebenen Seiten nach Einschätzung der Verbraucherzentrale für die Nutzenden keine effektiven Verbesserungen. Es gebe begriffliche Änderungen, zum Beispiel "Chronik" statt "Profil", teilweise sind Regeln weggefallen, teilweise neue dazugekommen. So lasse Facebook es sich neuerdings genehmigen, dass es ungefragt Apps aktualisiert. Angeblich reagiert das Unternehmen auch auf Gerichtsentscheidungen in Deutschland, in denen Facebook die Nutzung bestimmter AGB und spezielle Praktiken verboten wurden.
Die Verbraucherzentrale und der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz sind der Ansicht, dass auch die neuen AGB weiterhin gegen eine Reihe von Gesetzen zum Verbraucherdatenschutz verstoßen. Daher empfehlen sie, diesen neuen Regeln zu widersprechen. "Ich lehne die Änderungen ab und fordere von Facebook die Einhaltung der Datenschutz-, Verbraucherschutz- und Urheberrechtsvorschriften in Deutschland und Europa", sollen die Nutzer möglichst als Kommentar angeben.
"Facebook verfährt bisher nach dem Prinzip ’alles oder nichts’. Wer nicht den gesamten durch das Unternehmen festgelegten, in vieler Hinsicht fragwürdigen Regeln zustimmt, muss draußen bleiben", kritisierte Ulrike von der Lühe, Chefin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Aktuell biete sich die Möglichkeit, dem etwas entgegenzusetzen.
Inhaltlich bringen die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf 14 eng beschriebenen Seiten nach Einschätzung der Verbraucherzentrale für die Nutzenden keine effektiven Verbesserungen. Es gebe begriffliche Änderungen, zum Beispiel "Chronik" statt "Profil", teilweise sind Regeln weggefallen, teilweise neue dazugekommen. So lasse Facebook es sich neuerdings genehmigen, dass es ungefragt Apps aktualisiert. Angeblich reagiert das Unternehmen auch auf Gerichtsentscheidungen in Deutschland, in denen Facebook die Nutzung bestimmter AGB und spezielle Praktiken verboten wurden.
Die Verbraucherzentrale und der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz sind der Ansicht, dass auch die neuen AGB weiterhin gegen eine Reihe von Gesetzen zum Verbraucherdatenschutz verstoßen. Daher empfehlen sie, diesen neuen Regeln zu widersprechen. "Ich lehne die Änderungen ab und fordere von Facebook die Einhaltung der Datenschutz-, Verbraucherschutz- und Urheberrechtsvorschriften in Deutschland und Europa", sollen die Nutzer möglichst als Kommentar angeben.
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