Facebook-User: 6 Monate Haft wegen Nacktfotos
Der 20-jährige Ravshan Usmanov aus Australien wurde laut einem Artikel des Sydney Morning Herald zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt, weil er Nacktfotos seiner Freundin auf Facebook veröffentlichte.
Ravshan Usmanov war unglücklich, verletzt und frustriert darüber, dass ihn seine Freundin verlassen hatte, heißt es in dem veröffentlichten Bericht. Aus diesem Grund hat er sich dazu entschlossen, mehrere Nacktbilder seiner Ex-Freundin über das Social Network Facebook publik zu machen. Auf diese Weise wollte er sie verletzen, sagte er gegenüber der Polizei.
Als seine ehemalige Freundin darauf aufmerksam wurde, dass über Facebook Nacktbilder von ihr im Netz zu sehen sind, machte sie sich auf den Weg zu Usmanov. Der Bitte, diese Aufnahmen wieder zu löschen, kam Usmanov allerdings nicht nach. Daraufhin hat sie sich entschlossen, die örtliche Polizei zu verständigen.
Die zuständige Richterin will mit diesem Urteil ein deutliches Zeichen setzen und zudem klar machen, welchen Schaden die Veröffentlichung von solchen privaten Inhalten auf einer Plattform wie Facebook mit sich bringen kann.
Im Zusammenhang mit einem über Facebook veröffentlichten Foto verkündete die Anwaltskanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Anfang April eine höchst dubiose Premiere. Ein Mandant habe demnach eine Abmahnung wegen eines Fotos bekommen, das ein Dritter auf dessen Profil veröffentlicht hat. Konkret wurde er nach § 19 des Urheberrechtsgesetzes wegen der öffentlichen Zugänglichmachung eines Lichtbilds auf dem weltgrößten Social Networks abgemahnt.
WinFuture bei Facebook: Facebook.com/WinFuture
Als seine ehemalige Freundin darauf aufmerksam wurde, dass über Facebook Nacktbilder von ihr im Netz zu sehen sind, machte sie sich auf den Weg zu Usmanov. Der Bitte, diese Aufnahmen wieder zu löschen, kam Usmanov allerdings nicht nach. Daraufhin hat sie sich entschlossen, die örtliche Polizei zu verständigen.
Die zuständige Richterin will mit diesem Urteil ein deutliches Zeichen setzen und zudem klar machen, welchen Schaden die Veröffentlichung von solchen privaten Inhalten auf einer Plattform wie Facebook mit sich bringen kann.
Im Zusammenhang mit einem über Facebook veröffentlichten Foto verkündete die Anwaltskanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Anfang April eine höchst dubiose Premiere. Ein Mandant habe demnach eine Abmahnung wegen eines Fotos bekommen, das ein Dritter auf dessen Profil veröffentlicht hat. Konkret wurde er nach § 19 des Urheberrechtsgesetzes wegen der öffentlichen Zugänglichmachung eines Lichtbilds auf dem weltgrößten Social Networks abgemahnt.
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