Verbraucherzentrale erringt Erfolg gegen Telekom

Das Landgericht Bonn hat der Telekom Deutschland verboten, Bestandskunden Tarifänderungen oder kostenträchtige Zusatzleistungen als Bestellung zu bestätigen, wenn diese keine entsprechende Vertragserklärung abgegeben haben. Das Urteil erging infolge einer Klage durch die Verbraucherzentrale Hamburg.
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Wie die Verbraucherschützer berichteten, hätten sich zahlreiche Kunden darüber beschwert, dass ihnen im Telekom-Shop oder per Telefon kostenpflichtige Zusatzleistungen untergeschoben wurden, die sie gar nicht haben wollten.

Angeblich bestellte Vertragsänderungen wurden bestätigt, und die Verbraucher hatten Mühe, sie wieder rückgängig zu machen, hieß es. Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück und behauptete, die Kunden hätten der Umstellung zugestimmt. Um die Sache umfassend zu klären, verklagte die Verbraucherzentrale Hamburg die Telekom.

Vor dem Landgericht Bonn fand daraufhin die Beweisaufnahme statt. Diese überzeugte das Gericht. Das sah es als erwiesen an, dass die Darstellung der Betroffenen richtig war. "Nun ist offen, ob der Marktführer die unzulässige Werbepraxis stoppt oder in die Berufung geht, um Zeit zu gewinnen - und noch länger versucht, seine Kunden über den Tisch zu ziehen", kommentierte Edda Castelló, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg, die Lage.

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