Verbraucherzentrale erringt Erfolg gegen Telekom

Logo, Deutsche Telekom, Telekom, Isp Das Landgericht Bonn hat der Telekom Deutschland verboten, Bestandskunden Tarifänderungen oder kostenträchtige Zusatzleistungen als Bestellung zu bestätigen, wenn diese keine entsprechende Vertragserklärung abgegeben haben. Das Urteil erging infolge ... mehr...

Diese Nachricht vollständig anzeigen.

Jetzt einen Kommentar schreiben


Kurs der T-Aktie
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!