Ermittlungen gegen Telekom wegen Router-Zwang
Die Bundesnetzagentur hat eine Untersuchung gegen die Deutsche Telekom eingeleitet. Dabei geht es darum, dass der Konzern versuchen soll, seine Kunden zur Nutzung bestimmter Router zu nötigen. Das würde gegen die geltende Gesetzeslage verstoßen.
Ein Sprecher der Behörde hat die Ermittlungen gegen die Telekom gegenüber der 'Wirtschaftswoche' bestätigt. Es bestehe der Verdacht eines Verstoßes gegen das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen, das Kunden das Recht einräumt, selbst zu entscheiden, mit welchen Telefonen oder Routern ein Telekommunikations-Anschluss genutzt wird.
In einem Schreiben von Anfang März soll die Telekom ihren Vertriebspartnern hingegen vorgeschrieben haben, dass die beiden Produkte "Call&Surf IP" und "Entertain IP" nur an Interessenten abgegeben werden sollen, die "den passenden Router bestellt oder bereits im Bestand" haben. Ist dies nicht der Fall, dürfe ihnen nur ein Standard- oder Universalanschluss verkauft werden.
Das Unternehmen begründet diese Weisung mit einem Hinweis auf die Qualität. Setze der Anwender Fremdgeräte ein, könne man seitens der Telekom nicht garantieren, dass der volle Leistungsumfang eines IP-Anschlusses bereitgestellt werden kann. Es geht also auch hier darum, dass ein Anbieter angeblich aus Kundenfreundlichkeit auf ein geschlossenes System setzt.
Der Fall erhielt gerade eine besondere Brisanz, da es sich bei den Routern, auf die die Telekom setzt, um die Modelle Speedport W723V und W921V handelt. Die beiden Systeme enthalten Sicherheitslücken, die Angreifern von Außen Tür und Tor öffnen. Abhilfe bringt nur die Installation einer gefixten Firmware oder die komplette Deaktivierung der WLAN-Funktionalität.
Zehntausende Nutzer sollen von dem Problem betroffen sein. Laut der bisherigen Darstellung durch das Unternehmen wurde der Fehler erst kürzlich bekannt und man habe umgehend reagiert. Allerdings gibt es auch Hinweise darauf, dass der Konzern bereits im vergangenen Herbst über den Bug informiert wurde.
In einem Schreiben von Anfang März soll die Telekom ihren Vertriebspartnern hingegen vorgeschrieben haben, dass die beiden Produkte "Call&Surf IP" und "Entertain IP" nur an Interessenten abgegeben werden sollen, die "den passenden Router bestellt oder bereits im Bestand" haben. Ist dies nicht der Fall, dürfe ihnen nur ein Standard- oder Universalanschluss verkauft werden.
Das Unternehmen begründet diese Weisung mit einem Hinweis auf die Qualität. Setze der Anwender Fremdgeräte ein, könne man seitens der Telekom nicht garantieren, dass der volle Leistungsumfang eines IP-Anschlusses bereitgestellt werden kann. Es geht also auch hier darum, dass ein Anbieter angeblich aus Kundenfreundlichkeit auf ein geschlossenes System setzt.
Der Fall erhielt gerade eine besondere Brisanz, da es sich bei den Routern, auf die die Telekom setzt, um die Modelle Speedport W723V und W921V handelt. Die beiden Systeme enthalten Sicherheitslücken, die Angreifern von Außen Tür und Tor öffnen. Abhilfe bringt nur die Installation einer gefixten Firmware oder die komplette Deaktivierung der WLAN-Funktionalität.
Zehntausende Nutzer sollen von dem Problem betroffen sein. Laut der bisherigen Darstellung durch das Unternehmen wurde der Fehler erst kürzlich bekannt und man habe umgehend reagiert. Allerdings gibt es auch Hinweise darauf, dass der Konzern bereits im vergangenen Herbst über den Bug informiert wurde.
Thema:
Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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