US-Richter blockt Microsoft-Bann in Deutschland
Ein eher ungewöhnliches juristisches Vorgehen verhindert vorerst, dass Motorola Mobility (MMI) in Deutschland ein Verkaufsverbot von Microsoft-Produkten durchsetzen kann. Ein US-Richter hat eine Einstweilige Verfügung ausgesprochen, die Motorola eine ebensolche in Deutschland untersagt.
Die Entscheidung, die ein Richter im US-Bundesstaat Washington in der Nacht auf heute ausgesprochen hat, ist nicht nur ungewöhnlich, sondern juristisch auch etwas vertrackt. In der Patent-Causa rund um den H.264-Codec-Standard hat das US-Gericht in Seattle nämlich einer US-Firma (vorerst) untersagt, außerhalb der Vereinigten Staaten gegen ein konkurrierendes Unternehmen vorzugehen.
Interessant ist die Sache auch deshalb, weil das US-Gericht Motorola eine Einstweilige Verfügung bzw. ein mögliches Verkaufsverbot untersagt, auch wenn dieses vom deutschen Gericht noch gar nicht ausgesprochen worden ist. Das Technik-Blog 'The Verge' kommentierte die Angelegenheit völlig richtig: "Wenn Sie glauben, dass das verwirrend ist, keine Sorge: Das ist es."
Hintergrund der Causa sind die so genannten FRAND-Patente. Nach diesen FRAND-Regelungen müssen die Besitzer bestimmter, essentieller Patente die entsprechenden Lizenzen zu fairen und nicht-diskriminierenden Bedingungen ausgeben. Im Falle des H.264-Videocodecs verlangt Motorola von Microsoft Lizenzzahlungen in Milliardenhöhe und droht bzw. versucht, in Deutschland ein Verkaufsverbot von Produkten wie Windows und Xbox 360 durchzusetzen.
Microsoft hat (wie Apple) Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt, die europäischen Wettbewerbshüter haben deshalb bereits auch Ermittlungen eingeleitet. Die EU-Untersuchungen haben allerdings nichts bzw. nur am Rande mit der aktuellen US-Entscheidung zu tun.
Über das mögliches Verkaufsverbot entscheidet ein deutsches Gericht am 17. April in Mannheim. Sollte das Landgericht gegen Microsoft entscheiden, würde dem Redmonder Konzern ein Verkaufsverbot des Betriebssystems Windows 7, verwandter Technologien wie Internet Explorer und Windows Media Player sowie der Xbox 360 drohen. Weil das US-Gericht noch nicht genügend Zeit hatte, sich mit den FRAND-Umständen dieses Falles zu beschäftigen, wurde nun dieses "Vorerst-Verbot" des von MMI angestrebten Verkaufsverbots ausgesprochen.
Da die schriftliche Fassung des aktuellen US-Urteils noch nicht vorliegt, sind die ganz genauen Folgen noch nicht ganz absehbar. Microsoft rüstet sich aber jedenfalls für den Fall der Fälle und hat sein europäisches Vertriebszentrum vor kurzem vorsichtshalber von Deutschland in die Niederlande verlegt.
Interessant ist die Sache auch deshalb, weil das US-Gericht Motorola eine Einstweilige Verfügung bzw. ein mögliches Verkaufsverbot untersagt, auch wenn dieses vom deutschen Gericht noch gar nicht ausgesprochen worden ist. Das Technik-Blog 'The Verge' kommentierte die Angelegenheit völlig richtig: "Wenn Sie glauben, dass das verwirrend ist, keine Sorge: Das ist es."
Hintergrund der Causa sind die so genannten FRAND-Patente. Nach diesen FRAND-Regelungen müssen die Besitzer bestimmter, essentieller Patente die entsprechenden Lizenzen zu fairen und nicht-diskriminierenden Bedingungen ausgeben. Im Falle des H.264-Videocodecs verlangt Motorola von Microsoft Lizenzzahlungen in Milliardenhöhe und droht bzw. versucht, in Deutschland ein Verkaufsverbot von Produkten wie Windows und Xbox 360 durchzusetzen.
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