Megaupload: Kim Dotcom nennt Anklage 'Unsinn'
Der Megaupload-Chef Kim Schmitz alias Kim Dotcom hat in einem Telefoninterview die gegen ihn und seine Seite erhobenen Vorwürfe als Unsinn bezeichnet. Die Ermittlungen gegen Megaupload seien ein von der Content-Industrie gesteuertes Politikum, so der Deutsche.
Wie 'TorrentFreak' berichtet, ist der Megaupload-Gründer von seiner Unschuld überzeugt. Bei einem telefonisch geführten Interview sagte Dotcom, dass die US-Ermittler die Wahrheit verdrehen würden und die gegen ihn erhobenen Vorwürfe jeder Grundlage entbehren.
Als Beispiel nennt Dotcom einen gegen ihn vorgebrachten Vorwurf, er habe persönlich urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen und verbreitet, die Anklage bezeichnet dies als "direkte Rechtsverletzung". Dabei habe es sich, erklärt Schmitz, um einen Song des Rappers 50 Cent gehandelt, als Datum dieses mutmaßlichen Verstoßes nennen die Behörden den 3. Dezember 2006.
Megaupload ist seit Ende Januar vom FBI gesperrt
Dotcom sagt dazu, dass er den besagten Song zuvor legal gekauft und ihn nur zu Testzwecken hochgeladen habe. Damit wollte er eine neue Upload-Funktion testen, der Link zum besagten Song sei nie öffentlich gemacht worden, weil es ein "privater Link" gewesen sei. Auch habe die entsprechende URL keinen einzigen Download angezeigt, so Dotcom.
Zusätzlich dazu bezweifelt der Megaupload-Chef, dass dieser Teil der Anklage überhaupt in der Zuständigkeit der US-Behörden liegt: So sei die Datei von einer philippinischen IP-Adresse auf einen europäischen Server hochgeladen worden, zusätzlich dazu war das im Jahr 2006, was als verjährt gilt. Ähnliches gilt für einen zweiten Song von Louis Armstrong, der ebenfalls in der Anklage aufscheint.
Außerdem nimmt der Deutsche zum Vorwurf Stellung, Megaupload habe die Löschung von Urheberrechtsverstößen be- und verhindert. Als Beispiel wird in der Klageschrift die Filmfirma Warner Bros. angeführt. Diese wirft Megaupload vor, sich geweigert zu haben, das tägliche Limit von 5000 Löschvorgängen anzuheben. Das bestreitet Dotcom, nur wenige Tage später habe er die Warner-Bros.-Begrenzung auf 100.000 (pro Tag) angehoben.
Kim Dotcom übermittelte TorrentFreak darüber hinaus fünf E-Mails, die er zuvor von großen Medienkonzernen, darunter Warner Bros., Disney und Fox, bekommen haben soll: Darin fanden sich allerdings nicht etwa Lösch-Wünsche, sondern Kooperationsanfragen. Diese Nachrichten hat TorrentFreak in einem separaten 'Beitrag' veröffentlicht.
Im harten Vorgehen gegen Megaupload sieht Schmitz politische Hintergründe: Etliche der an der Anklage beteiligten Personen hätten direkte Verbindungen zur "Motion Picture Association of America" (MPAA) oder ähnlichen Lobbygruppierungen, sagt der Deutsche.
Schließlich hofft auch Dotcom, dass die "Safe Harbor"-Regelung des Digital Millennium Copyright Acts auch auf Megaupload zutrifft. Vor kurzem hat Google den Filehoster Hotfile unterstützt und argumentiert, dass ein 1-Click-Hoster Inhalte nicht vorausseilend löschen könne, da das Identifizieren und Melden von Urheberrechtsverstößen eine Aufgabe der Copyright-Inhaber und nicht des Service-Providers sei.
Alles zum Thema in unserem Themen-Special zum Fall Megaupload.
Als Beispiel nennt Dotcom einen gegen ihn vorgebrachten Vorwurf, er habe persönlich urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen und verbreitet, die Anklage bezeichnet dies als "direkte Rechtsverletzung". Dabei habe es sich, erklärt Schmitz, um einen Song des Rappers 50 Cent gehandelt, als Datum dieses mutmaßlichen Verstoßes nennen die Behörden den 3. Dezember 2006.
Megaupload ist seit Ende Januar vom FBI gesperrt
Dotcom sagt dazu, dass er den besagten Song zuvor legal gekauft und ihn nur zu Testzwecken hochgeladen habe. Damit wollte er eine neue Upload-Funktion testen, der Link zum besagten Song sei nie öffentlich gemacht worden, weil es ein "privater Link" gewesen sei. Auch habe die entsprechende URL keinen einzigen Download angezeigt, so Dotcom.
Zusätzlich dazu bezweifelt der Megaupload-Chef, dass dieser Teil der Anklage überhaupt in der Zuständigkeit der US-Behörden liegt: So sei die Datei von einer philippinischen IP-Adresse auf einen europäischen Server hochgeladen worden, zusätzlich dazu war das im Jahr 2006, was als verjährt gilt. Ähnliches gilt für einen zweiten Song von Louis Armstrong, der ebenfalls in der Anklage aufscheint.
Außerdem nimmt der Deutsche zum Vorwurf Stellung, Megaupload habe die Löschung von Urheberrechtsverstößen be- und verhindert. Als Beispiel wird in der Klageschrift die Filmfirma Warner Bros. angeführt. Diese wirft Megaupload vor, sich geweigert zu haben, das tägliche Limit von 5000 Löschvorgängen anzuheben. Das bestreitet Dotcom, nur wenige Tage später habe er die Warner-Bros.-Begrenzung auf 100.000 (pro Tag) angehoben.
Kim Dotcom übermittelte TorrentFreak darüber hinaus fünf E-Mails, die er zuvor von großen Medienkonzernen, darunter Warner Bros., Disney und Fox, bekommen haben soll: Darin fanden sich allerdings nicht etwa Lösch-Wünsche, sondern Kooperationsanfragen. Diese Nachrichten hat TorrentFreak in einem separaten 'Beitrag' veröffentlicht.
Im harten Vorgehen gegen Megaupload sieht Schmitz politische Hintergründe: Etliche der an der Anklage beteiligten Personen hätten direkte Verbindungen zur "Motion Picture Association of America" (MPAA) oder ähnlichen Lobbygruppierungen, sagt der Deutsche.
Schließlich hofft auch Dotcom, dass die "Safe Harbor"-Regelung des Digital Millennium Copyright Acts auch auf Megaupload zutrifft. Vor kurzem hat Google den Filehoster Hotfile unterstützt und argumentiert, dass ein 1-Click-Hoster Inhalte nicht vorausseilend löschen könne, da das Identifizieren und Melden von Urheberrechtsverstößen eine Aufgabe der Copyright-Inhaber und nicht des Service-Providers sei.
Alles zum Thema in unserem Themen-Special zum Fall Megaupload.
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