BKA: Kein Gespräch mit AK Vorrat an neutralem Ort
Ein geplantes Gespräch zwischen Vertretern des Bundeskriminalamtes und dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fällt aus. Beide Seiten konnten sich nicht auf den Rahmen einigen. Vorangegangen war ein Streit darüber, ob die Gesprächsteilnehmer ohne Anlass identifiziert und videoüberwacht werden dürfen.
Im Rahmen einer Podiumsdiskussion auf dem Europäischen Datenschutztag Ende Januar lud der Präsident des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke den Datenschützer Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung öffentlich ein. Auf dem Treffen sollten BKA-Ermittler erklären, wie sich die fehlende Vorratsdatenspeicherung auf ihre Ermittlungstätigkeit auswirkt.
Breyer nahm die Einladung im Februar unter der Voraussetzung an, dass die Gesprächsteilnehmer des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung keiner anlasslosen Registrierung der Personalien oder einer Videoüberwachung ausgesetzt würden. Da die Diensträume des Bundeskriminalamts diese Voraussetzungen nicht erfüllten, wäre die Einigung auf einen "neutralen Ort" erforderlich gewesen.
"Insbesondere da der BKA-Präsident auch andere Veranstaltungen besucht, welche ohne Ausweiskontrollen der Besucher auskommen, ging der AK Vorrat von einer lösbaren Problematik aus, wurde von Herrn Ziercke jedoch eines Besseren belehrt", teilten die Aktivisten heute mit. Ziercke habe dem AK Vorrat gestern mitteilen lassen, unter diesen "Vorbedingungen" komme ein Gespräch nicht zustande. Zu einem Dialog außerhalb des BKA-Gebäudes sei er nicht bereit.
"Ich bedauere es ausdrücklich, dass das Bundeskriminalamt mit Bürgerrechtlern nur sprechen will, wenn sie sich zuvor registrieren und videoüberwachen lassen", kommentierte Breyer die Situation. "Das Scheitern des geplanten Dialogs belegt erneut, wie schädlich sich eine anlasslose Registrierung und Aufzeichnung auf die Kommunikationsbereitschaft auswirkt. Genau dies ist der Grund unserer Ablehnung einer verdachtslosen Vorratsspeicherung aller unserer Verbindungsdaten, wie sie das BKA fordert."
Breyer nahm die Einladung im Februar unter der Voraussetzung an, dass die Gesprächsteilnehmer des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung keiner anlasslosen Registrierung der Personalien oder einer Videoüberwachung ausgesetzt würden. Da die Diensträume des Bundeskriminalamts diese Voraussetzungen nicht erfüllten, wäre die Einigung auf einen "neutralen Ort" erforderlich gewesen.
"Insbesondere da der BKA-Präsident auch andere Veranstaltungen besucht, welche ohne Ausweiskontrollen der Besucher auskommen, ging der AK Vorrat von einer lösbaren Problematik aus, wurde von Herrn Ziercke jedoch eines Besseren belehrt", teilten die Aktivisten heute mit. Ziercke habe dem AK Vorrat gestern mitteilen lassen, unter diesen "Vorbedingungen" komme ein Gespräch nicht zustande. Zu einem Dialog außerhalb des BKA-Gebäudes sei er nicht bereit.
"Ich bedauere es ausdrücklich, dass das Bundeskriminalamt mit Bürgerrechtlern nur sprechen will, wenn sie sich zuvor registrieren und videoüberwachen lassen", kommentierte Breyer die Situation. "Das Scheitern des geplanten Dialogs belegt erneut, wie schädlich sich eine anlasslose Registrierung und Aufzeichnung auf die Kommunikationsbereitschaft auswirkt. Genau dies ist der Grund unserer Ablehnung einer verdachtslosen Vorratsspeicherung aller unserer Verbindungsdaten, wie sie das BKA fordert."
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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