Spotify: Datenschützer kritisieren Facebook-Zwang
Seit gestern können auch deutsche Nutzer auf den Musikdienst Spotify zugreifen. Doch während die Musikindustrie den Start des Streaming-Services begrüßt, haben Datenschützer Bedenken angemeldet: Sie kritisieren die verpflichtende Facebook-Registrierung.
Gegenüber der 'Neuen Osnabrücker Zeitung' sagte Peter Schaar, der Datenschutzbeauftragte des Bundes, dass die Pflicht, ein Profil beim sozialen Netzwerk Facebook zu besitzen, gegen das Telemediengesetz verstoße. Schaar sagte, dass das Gesetz die Anbieter von Internetdiensten verpflichte, "eine anonyme oder pseudonyme Nutzung" anzubieten.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar
"Ein solches Recht wird aber nicht gewährt, wenn sich der User vorher bei Facebook registrieren lassen muss", so der oberste deutsche Datenschützer. Da Facebook eine anonyme Nutzung seines Angebots aber offiziell ausschließt, hat das auch eine Auswirkung auf Spotify.
Auch Schaars Berliner Kollege Alexander Dix sieht das derzeitige Spotify-Modell kritisch: "Da Facebook sich nicht an deutsches Datenschutzrecht hält, wie das Landgericht Berlin gerade bestätigt hat, kann man von der Nutzung des Dienstes Spotify nur abraten", sagte der Berliner Beauftragte für den Datenschutz gegenüber der 'Neuen Osnabrücker Zeitung'. Beide Anbieter forderte Dix auf, ein rechtskonformes Geschäftsmodell zu entwickeln.
Beifall für den Spotify-Start gab es hingegen von der deutschen Musikindustrie, die den schwedischen Anbieter für sein Geschäftsmodell lobte. Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie, sagte dazu: "Das Angebot schlägt eine Brücke zurück zum legalen Musikkonsum".
Bei Spotify kommt ein dreistufiges Modell zum Einsatz: Die Basisnutzung auf dem PC bzw. Mac ist kostenlos, allerdings muss man hier mit Werbung leben, außerdem gibt es hier eine zeitliche Begrenzung auf zehn Stunden. Für 4,99 Euro im Monat wird diese ausgeblendet, wer monatlich 9,99 Euro investiert, kann Spotify zusätzlich per Smartphone-App unterwegs nutzen.
Siehe auch: Spotify hierzulande ohne Gema-Vertrag gestartet
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar
"Ein solches Recht wird aber nicht gewährt, wenn sich der User vorher bei Facebook registrieren lassen muss", so der oberste deutsche Datenschützer. Da Facebook eine anonyme Nutzung seines Angebots aber offiziell ausschließt, hat das auch eine Auswirkung auf Spotify.
Auch Schaars Berliner Kollege Alexander Dix sieht das derzeitige Spotify-Modell kritisch: "Da Facebook sich nicht an deutsches Datenschutzrecht hält, wie das Landgericht Berlin gerade bestätigt hat, kann man von der Nutzung des Dienstes Spotify nur abraten", sagte der Berliner Beauftragte für den Datenschutz gegenüber der 'Neuen Osnabrücker Zeitung'. Beide Anbieter forderte Dix auf, ein rechtskonformes Geschäftsmodell zu entwickeln.
Beifall für den Spotify-Start gab es hingegen von der deutschen Musikindustrie, die den schwedischen Anbieter für sein Geschäftsmodell lobte. Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie, sagte dazu: "Das Angebot schlägt eine Brücke zurück zum legalen Musikkonsum".
Bei Spotify kommt ein dreistufiges Modell zum Einsatz: Die Basisnutzung auf dem PC bzw. Mac ist kostenlos, allerdings muss man hier mit Werbung leben, außerdem gibt es hier eine zeitliche Begrenzung auf zehn Stunden. Für 4,99 Euro im Monat wird diese ausgeblendet, wer monatlich 9,99 Euro investiert, kann Spotify zusätzlich per Smartphone-App unterwegs nutzen.
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