Google+ erlaubt jetzt auch 'etablierte Pseudonyme'
Lange Zeit wehrte sich Google auf seinem sozialen Netzwerk Google+ gegen Pseudonyme, nun hat man aber die bereits im Oktober angekündigte Wende vollzogen und erlaubt in den nächsten Tagen "etablierte" Identitäten.
Wie Bradley Horowitz, Vicepresident Product bei Google+, in einem 'Eintrag' auf seiner Site im sozialen Netzwerk von Google schreibt, erlaubt der Suchmaschinenbetreiber ab sofort auch Pseudonyme, die allerdings durchaus strengen Richtlinien unterliegen. Nach Angaben von Horowitz ist der aktuelle Google-Schritt nur der erste, man will zu einem späteren Zeitpunkt weitere Maßnahmen und Möglichkeiten zum Thema Pseudonyme ankündigen bzw. einführen.
Google erlaubt demnach ab sofort so genannte "etablierten Identitäten": Das sind Pseudonyme, die der jeweilige Nutzer bereits an anderer Stelle im echten Leben oder auch dem Internet bereits einsetzt. Eine solche etablierte Identität muss der Nutzer aber nachweisen können, betont Horowitz.
Wer sich unter einem Pseudonym bei Google+ anmeldet, muss damit rechnen, dass die Verantwortlichen diesen Namen markieren ("flag"). Daraufhin muss der Nutzer einen Nachweis erbringen, dass es sich hierbei eben um eine "etablierte Identität" handelt. Das kann etwa ein Pseudonym sein, das man in Printmedien oder sonstigen News-Artikeln verwendet. Auch mit einem Scan eines offiziellen Dokuments (beispielsweise ein Führerschein) kann man - wie schon bisher - eine möglicherweise ausgefallene Identität nachweisen.
Als dritte Möglichkeit gibt Horowitz an, dass auch eine "aussagekräftige/signifikante Gefolgschaft" zulässig sei. Was das genau ist, lässt Google allerdings offen. Wie etwa 'derStandard' anmerkt, ist hier nicht genau geregelt, ob ein länger bestehender und aktiv genutzter Twitter-Account dafür ausreichend ist oder es sich um beispielsweise einen allgemein bzw. öffentlich bekannten Künstlernamen handeln muss.
Google erlaubt demnach ab sofort so genannte "etablierten Identitäten": Das sind Pseudonyme, die der jeweilige Nutzer bereits an anderer Stelle im echten Leben oder auch dem Internet bereits einsetzt. Eine solche etablierte Identität muss der Nutzer aber nachweisen können, betont Horowitz.
Wer sich unter einem Pseudonym bei Google+ anmeldet, muss damit rechnen, dass die Verantwortlichen diesen Namen markieren ("flag"). Daraufhin muss der Nutzer einen Nachweis erbringen, dass es sich hierbei eben um eine "etablierte Identität" handelt. Das kann etwa ein Pseudonym sein, das man in Printmedien oder sonstigen News-Artikeln verwendet. Auch mit einem Scan eines offiziellen Dokuments (beispielsweise ein Führerschein) kann man - wie schon bisher - eine möglicherweise ausgefallene Identität nachweisen.
Als dritte Möglichkeit gibt Horowitz an, dass auch eine "aussagekräftige/signifikante Gefolgschaft" zulässig sei. Was das genau ist, lässt Google allerdings offen. Wie etwa 'derStandard' anmerkt, ist hier nicht genau geregelt, ob ein länger bestehender und aktiv genutzter Twitter-Account dafür ausreichend ist oder es sich um beispielsweise einen allgemein bzw. öffentlich bekannten Künstlernamen handeln muss.
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