Ungarns Verfassungsgericht kippt Mediengesetz
Das ungarische Verfassungsgericht hat das vom konservativen Ministerpräsidenten Viktor Orbán durchgedrückte Mediengesetz in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben. Dadurch ist die Pressefreiheit, die durch die Regelung massiv eingeschränkt wurde, weitgehend wiederhergestellt.
Das neue ungarische Mediengesetz wurde in Europa einhellig kritisiert, von Orbáns Regierung aber entgegen aller Einwände umgesetzt. Nun erklärte das Verfassungsgericht unter anderem die Klausel, die Online- und Print-Medien zu einer ausgewogenen Berichterstattung verpflichtete, für grundrechtsverletztend und somit ungültig.
Weiterhin stellte das Gericht klar, dass es nicht hinnehmbar sei, dass Journalisten verpflichtet werden, ihre Quellen offenlegen und bei Bedarf Informationen an die ungarische Medienbehörde weitergeben müssen. Die Richter schlossen sich damit der Argumentation von Gegnern der Regelung an, wonach diese gegen elementare demokratische Grundsätze verstoße.
Parallel zur Urteilsverkündung des Verfassungsgerichtes rief die Opposition zu Protesten gegen die Regierung Orbáns und dessen rechtspopulitische Partei Fidesz auf. Ihr geht es über das Mediengesetz hinaus noch um eine Reihe von weiteren Punkten. So wird die Demokratie weiterhin als solches als gefährdet angesehen.
In der Kritik steht insbesondere ein Plan der Regierung, Gesetze leichter im Schnellverfahren durchdrücken zu können. Bisher wird hierfür eine Zweidrittelmehrheit im Parlament benötigt. Zukünftig soll ein kleineres Stimmenübergewicht von drei Fünfteln ausreichen und außerdem die Redezeit der Opposition in den entsprechenden Parlamentsdebatten stark beschnitten werden.
Kritiker werfen Orbán vor, damit Zustände zu schaffen, in denen er Ungarn mit seiner Regierungsmehrheit quasi per Dekret regieren kann, ohne, dass eine demokratische Auseinandersetzung über die Vorhaben möglich sei. Der frühere Regierungschef Ferenc Gyurcsány, der der Demokratischen Koalition angehört, zog hierfür Parallelen zum Ermächtigungsgesetz, mit dem 1933 in Deutschland die parlamentarische Kontrolle ausgehebelt wurde.
Weiterhin stellte das Gericht klar, dass es nicht hinnehmbar sei, dass Journalisten verpflichtet werden, ihre Quellen offenlegen und bei Bedarf Informationen an die ungarische Medienbehörde weitergeben müssen. Die Richter schlossen sich damit der Argumentation von Gegnern der Regelung an, wonach diese gegen elementare demokratische Grundsätze verstoße.
Parallel zur Urteilsverkündung des Verfassungsgerichtes rief die Opposition zu Protesten gegen die Regierung Orbáns und dessen rechtspopulitische Partei Fidesz auf. Ihr geht es über das Mediengesetz hinaus noch um eine Reihe von weiteren Punkten. So wird die Demokratie weiterhin als solches als gefährdet angesehen.
In der Kritik steht insbesondere ein Plan der Regierung, Gesetze leichter im Schnellverfahren durchdrücken zu können. Bisher wird hierfür eine Zweidrittelmehrheit im Parlament benötigt. Zukünftig soll ein kleineres Stimmenübergewicht von drei Fünfteln ausreichen und außerdem die Redezeit der Opposition in den entsprechenden Parlamentsdebatten stark beschnitten werden.
Kritiker werfen Orbán vor, damit Zustände zu schaffen, in denen er Ungarn mit seiner Regierungsmehrheit quasi per Dekret regieren kann, ohne, dass eine demokratische Auseinandersetzung über die Vorhaben möglich sei. Der frühere Regierungschef Ferenc Gyurcsány, der der Demokratischen Koalition angehört, zog hierfür Parallelen zum Ermächtigungsgesetz, mit dem 1933 in Deutschland die parlamentarische Kontrolle ausgehebelt wurde.
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Christian Kahle
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