Schaar: Vernichtung der ELENA-Datenbank startet
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat den Schlüssel für die Datenbank des Verfahrens zum Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) gelöscht. Nur mit diesem Keys war der Zugriff auf die verschlüsselt gespeicherten Informationen von mehr als 35 Millionen Arbeitnehmern möglich.
Unter Beteiligung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurde der Datenbankhauptschlüssel vernichtet. Die als Träger des digitalen Schlüssels verwendeten Chipkarten wurden überschrieben und werden nun geschreddert. Damit sei nach dem aktuellen Stand der Technik sichergestellt, dass niemand mehr auf die ELENA-Datenbank zugreifen kann, teilte Schaar mit.
"Der erste Schritt auf dem Weg zur endgültigen Löschung aller ELENA-Datensätze ist nun getan. Ich werde darauf achten, dass im Rahmen des nun folgenden komplexen Löschprozesses sämtliche in der Datenbank sowie in anderen Verfahrenskomponenten gespeicherten personenbezogenen Daten aus dem ELENA-Verfahren vollständig gelöscht werden", sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte.
Seit Januar 2010 waren alle Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen von ELENA Entgeltdaten ihrer Mitarbeiter an die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtete Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu übermitteln. Gegen das Projekt entwickelte sich aber ein massiver Protest.
Bei ELENA hätte es sich um eine der umfassendsten Datensammlungen des Staates gehandelt. Hier sollten alle Informationen zusammenkommen, die bei einer eventuellen Vergabe von Sozialleistungen von Relevanz wären. Neben Einkommensverhältnissen wurden aber auch Krankentage und Fehlzeiten durch die Teilnahme an Streiks erfasst.
Gegen das Projekt gab es so eine ganze Reihe von Verfassungsbeschwerden. Im Sommer 2010 legte Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) das bereits gestartete Verfahren aber auf Eis - unter Verweis auf die ausufernden Kosten. Anschließend wurde auch die gesetzliche Grundlage gestrichen.
Das dazu verabschiedete Gesetz verpflichtete die beteiligten Institutionen zur unverzüglichen Löschung aller im Zusammenhang mit dem ELENA-Verfahren entstandenen Daten und hob die Meldepflicht der Arbeitgeber auf. Seit dem 5. Dezember 2011 nimmt die ZSS keine Meldungen der Arbeitgeber für das ELENA-Verfahren mehr an.
"Der erste Schritt auf dem Weg zur endgültigen Löschung aller ELENA-Datensätze ist nun getan. Ich werde darauf achten, dass im Rahmen des nun folgenden komplexen Löschprozesses sämtliche in der Datenbank sowie in anderen Verfahrenskomponenten gespeicherten personenbezogenen Daten aus dem ELENA-Verfahren vollständig gelöscht werden", sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte.
Seit Januar 2010 waren alle Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen von ELENA Entgeltdaten ihrer Mitarbeiter an die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtete Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu übermitteln. Gegen das Projekt entwickelte sich aber ein massiver Protest.
Bei ELENA hätte es sich um eine der umfassendsten Datensammlungen des Staates gehandelt. Hier sollten alle Informationen zusammenkommen, die bei einer eventuellen Vergabe von Sozialleistungen von Relevanz wären. Neben Einkommensverhältnissen wurden aber auch Krankentage und Fehlzeiten durch die Teilnahme an Streiks erfasst.
Gegen das Projekt gab es so eine ganze Reihe von Verfassungsbeschwerden. Im Sommer 2010 legte Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) das bereits gestartete Verfahren aber auf Eis - unter Verweis auf die ausufernden Kosten. Anschließend wurde auch die gesetzliche Grundlage gestrichen.
Das dazu verabschiedete Gesetz verpflichtete die beteiligten Institutionen zur unverzüglichen Löschung aller im Zusammenhang mit dem ELENA-Verfahren entstandenen Daten und hob die Meldepflicht der Arbeitgeber auf. Seit dem 5. Dezember 2011 nimmt die ZSS keine Meldungen der Arbeitgeber für das ELENA-Verfahren mehr an.
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Christian Kahle
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