Musikpiraten wollen gegen die GEMA vorgehen
Der der Piratenpartei nahestehende Verein Musikpiraten hat die "Operation GEMA-Vermutung" gestartet. Ziel ist es, gegen die gegenwärtige Praxis vorzugehen, nach der Veranstalter oder Herausgeber von Tonträgern gegenüber der Verwertungsgesellschaft beweisen müssen, keine Musik von GEMA-Mitgliedern abzuspielen oder zu verbreiten.
"Die GEMA behauptet, die Mehrheit der Urheber wäre bei ihr organisiert. Daraus leitet sie unter anderem das Recht ab, bei jeder CD-Produktion Auskunft zu verlangen, wer die Urheber der Lieder sind", erklärt der Verein in einer Stellungnahme.
Von diesem Problem ist er aktuell selbst betroffen. Die Musikpiraten führen den Musikwettbewerb "Free! Music! Contest" durch, an dem Musiker teilnehmen können, die ihre Titel unter der Creative Commons-Lizenz veröffentlichen. Die Songs der Gewinner werden gesammelt als Download angeboten, aber auch im Rahmen eines DigiPacks als CD angeboten. Bei der Produktion des Tonträgers wurde eine ordnungsgemäße Meldung bei der GEMA gemacht - mit dem Hinweis, dass alle Stücke frei sind.
Als man bei der Verwertungsgesellschaft die eingereichten Namen und Songtitel mit den eigenen und internationalen Datenbanken abglich, kam es wegen zufällig gleichlautender Einträge fälschlicherweise zu der Annahme, auf der CD wären GEMA-pflichtige Inhalte enthalten. Bei den Musikpiraten flatterten daraufhin zwei Rechnungen über je 350,96 Euro ins Haus.
Ein Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung hatte keinen Erfolg. Laut Auskunft der GEMA müsse der Betrag nun erst einmal gezahlt werden. Anschließend sei es Sache des Vereins zu beweisen, dass keine GEMA-pflichtige Musik auf der CD enthalten ist. Dann könne man mit einer Rückerstattung rechnen.
Hintergrund dessen ist eben die GEMA-Vermutung. Diese geht davon aus, dass quasi alle Musiker entweder Mitglied der GEMA oder einer entsprechenden ausländischen Partner-Organisation sind. "Wir halten diese Vermutung für nicht zeitgemäß und vor allem rechtstaatlich nicht haltbar", erklärte Christian Hufgard, 1. Vorsitzender der Musikpiraten. "Wenn die GEMA Geld für die Nutzung oder Verbreitung von Musik verlangt, dann ist es an ihr zu beweisen, dass sie daran die Rechte hält."
Hufgard verweist darauf, dass beispielsweise ein Portal wie Jamendo.com bereits 52.000 Alben bereitstellt, die unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht wurden. Die Annahme, dass die überwiegende Mehrzahl der Künstler sich durch eine Verwertungsgesellschaft vertreten lasse, sei nicht mehr zeitgemäß.
"Die GEMA macht Rechte geltend, die sie nachweislich nicht hat", so Hufgard. Die Musikpiraten prüfen daher nun, gegen die GEMA Strafanzeige wegen unrechtmäßiger Schutzrechtsberühmung zu erstatten. Außerdem will man eine eigene Datenbank mit Musikern aufbauen, die unter freien Lizenzen veröffentlichen. Ziel ist die Sammlung von mehr als 64.778 Datensätzen, was der Zahl der GEMA-Mitglieder im letzten Jahr entspricht. Das soll untermauern, dass die Verwertungsgesellschaft eben nicht mehr die Mehrheit der Künstler vertritt.
Von diesem Problem ist er aktuell selbst betroffen. Die Musikpiraten führen den Musikwettbewerb "Free! Music! Contest" durch, an dem Musiker teilnehmen können, die ihre Titel unter der Creative Commons-Lizenz veröffentlichen. Die Songs der Gewinner werden gesammelt als Download angeboten, aber auch im Rahmen eines DigiPacks als CD angeboten. Bei der Produktion des Tonträgers wurde eine ordnungsgemäße Meldung bei der GEMA gemacht - mit dem Hinweis, dass alle Stücke frei sind.
Als man bei der Verwertungsgesellschaft die eingereichten Namen und Songtitel mit den eigenen und internationalen Datenbanken abglich, kam es wegen zufällig gleichlautender Einträge fälschlicherweise zu der Annahme, auf der CD wären GEMA-pflichtige Inhalte enthalten. Bei den Musikpiraten flatterten daraufhin zwei Rechnungen über je 350,96 Euro ins Haus.
Ein Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung hatte keinen Erfolg. Laut Auskunft der GEMA müsse der Betrag nun erst einmal gezahlt werden. Anschließend sei es Sache des Vereins zu beweisen, dass keine GEMA-pflichtige Musik auf der CD enthalten ist. Dann könne man mit einer Rückerstattung rechnen.
Hintergrund dessen ist eben die GEMA-Vermutung. Diese geht davon aus, dass quasi alle Musiker entweder Mitglied der GEMA oder einer entsprechenden ausländischen Partner-Organisation sind. "Wir halten diese Vermutung für nicht zeitgemäß und vor allem rechtstaatlich nicht haltbar", erklärte Christian Hufgard, 1. Vorsitzender der Musikpiraten. "Wenn die GEMA Geld für die Nutzung oder Verbreitung von Musik verlangt, dann ist es an ihr zu beweisen, dass sie daran die Rechte hält."
Hufgard verweist darauf, dass beispielsweise ein Portal wie Jamendo.com bereits 52.000 Alben bereitstellt, die unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht wurden. Die Annahme, dass die überwiegende Mehrzahl der Künstler sich durch eine Verwertungsgesellschaft vertreten lasse, sei nicht mehr zeitgemäß.
"Die GEMA macht Rechte geltend, die sie nachweislich nicht hat", so Hufgard. Die Musikpiraten prüfen daher nun, gegen die GEMA Strafanzeige wegen unrechtmäßiger Schutzrechtsberühmung zu erstatten. Außerdem will man eine eigene Datenbank mit Musikern aufbauen, die unter freien Lizenzen veröffentlichen. Ziel ist die Sammlung von mehr als 64.778 Datensätzen, was der Zahl der GEMA-Mitglieder im letzten Jahr entspricht. Das soll untermauern, dass die Verwertungsgesellschaft eben nicht mehr die Mehrheit der Künstler vertritt.
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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