GEMA bringt Tarif für kostenlose Streaming-Dienste
Die Rechteverwertungsgesellschaft GEMA hat einen weiteren Schritt zur Öffnung ihres Lizenz-Portfolios für das Internet getan. Sie führte einen neuen Tarif über die Vergütung der Musiknutzung für Streaming-Dienste ein, die für den Endnutzer kostenlos sind und über Werbung finanziert werden.
Künftig werden 10,25 Prozent der durch die Musiknutzung erzielten Einnahmen für die Vergütung der durch die GEMA vertretenen Urheber und ihrer Verlage eingefordert, um diese angemessen an der Nutzung ihrer Rechte zu beteiligen, teilte die GEMA mit. Dieser gilt zusätzlich zu den Regelungen, die kürzlich mit dem IT-Branchenverband BITKOM getroffen wurden.
Das Tarifmodell wird ergänzt um abgestufte Mindestvergütungen, falls durch die Werbung nicht genügend Einnahmen erzielt werden. Diese belaufen sich auf 0,6 Cent pro Stream für Dienste mit hoher Interaktivität, auf 0,31 Cent pro Stream für Dienste mittlerer und auf 0,025 Cent pro Stream für Dienste niedriger Interaktivität.
Bei Zustandekommen eines Gesamtvertrags reduzieren sich die prozentuale Beteiligung auf 8,2 Prozent und die Mindestvergütungen infolge des üblichen Gesamtvertragsrabatts auf 0,48 Cent (hohe), 0,25 Cent (mittlere) bzw. 0,02 Cent (niedrige Interaktivität) pro Stream.
Mit diesem Tarif wolle man einen Schritt auf die Anbieter von unentgeltlich angebotenen Streamingdiensten zugehen und so einen Ausgleich zwischen den Anforderungen des Marktes und dem Anspruch der Urheber auf angemessene Vergütung gewährleisten.
Parallel zu dem neuen Tarif für unentgeltlich verfügbare Streamingangebote veröffentlichte die GEMA jetzt offiziell im Bundesanzeiger zwei weitere Tarife für Music-on-Demand, welche die Inhalte dieses Gesamtvertrags mit dem BITKOM wiedergeben. Auf Basis dieder Vereinbarungen befinde man sich derzeit bereits mit vielen Online-Anbietern in Verhandlung über Einzelvertragsabschlüsse, hieß es. Mit ersten positiven Ergebnissen wird ab Januar 2012 gerechnet.
Das Tarifmodell wird ergänzt um abgestufte Mindestvergütungen, falls durch die Werbung nicht genügend Einnahmen erzielt werden. Diese belaufen sich auf 0,6 Cent pro Stream für Dienste mit hoher Interaktivität, auf 0,31 Cent pro Stream für Dienste mittlerer und auf 0,025 Cent pro Stream für Dienste niedriger Interaktivität.
Bei Zustandekommen eines Gesamtvertrags reduzieren sich die prozentuale Beteiligung auf 8,2 Prozent und die Mindestvergütungen infolge des üblichen Gesamtvertragsrabatts auf 0,48 Cent (hohe), 0,25 Cent (mittlere) bzw. 0,02 Cent (niedrige Interaktivität) pro Stream.
Mit diesem Tarif wolle man einen Schritt auf die Anbieter von unentgeltlich angebotenen Streamingdiensten zugehen und so einen Ausgleich zwischen den Anforderungen des Marktes und dem Anspruch der Urheber auf angemessene Vergütung gewährleisten.
Parallel zu dem neuen Tarif für unentgeltlich verfügbare Streamingangebote veröffentlichte die GEMA jetzt offiziell im Bundesanzeiger zwei weitere Tarife für Music-on-Demand, welche die Inhalte dieses Gesamtvertrags mit dem BITKOM wiedergeben. Auf Basis dieder Vereinbarungen befinde man sich derzeit bereits mit vielen Online-Anbietern in Verhandlung über Einzelvertragsabschlüsse, hieß es. Mit ersten positiven Ergebnissen wird ab Januar 2012 gerechnet.
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