Kollateralsperre von "Sonnenallee" auf YouTube
Seit gestern ist "Sonnenallee" als erster deutscher Spielfilm in voller Länge offiziell auf YouTube zu sehen. Zumindest war der Streifen die meiste Zeit über abrufbar, denn statt der Komödie erschien zwischenzeitlich eine altbekannte GEMA-Meldung.
"Leider ist dieses Video, das Musik von XYZ enthält, in Deutschland nicht verfügbar. Die GEMA hat die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt": Das sind jene zwei Sätze, die einem seit geraumer Zeit den Spaß am Videoportal YouTube mächtig vermiesen.
Die oben genannte Meldung hatte heute auch eine Art "Kollateralschaden" zur Folge und traf den groß auf YouTube angekündigten Kinofilm "Sonnenallee": Wer den Film von Leander Haußmann sehen wollte, blieb nämlich ausgesperrt. Wie die Nachrichtenagentur 'dpa' berichtet, bestätigte ein Sprecher des Videoportals, dass der Film "für kurze Zeit nicht abgerufen werden konnte." Allerdings sei das Problem innerhalb von 45 Minuten gelöst worden, "so dass Filmfreunde diesen Klassiker nun wieder auf YouTube genießen können."
Die GEMA dementierte allerdings, die Sperre von "Sonnenallee" veranlasst zu haben. "Das deutsche Urheberrechtswahrnehmungsgesetz besagt, dass die GEMA die Rechte gar nicht verweigern kann und darf", erklärte die Sprecherin der Verwertungsgesellschaft, Bettina Müller gegenüber der dpa.
Offenbar ist die Sperrung des Filmes durch ein internes Warnsystem von YouTube ausgelöst worden. YouTube-Besitzer Google erlaubt Rechteinhabern wie beispielsweise Sony Music Entertainment (deren Musikstück für die aktuelle "Sonnenallee"-Sperrung verantwortlich war), die eigenen geschützten Songs digital zu markieren.
Dabei handelt es sich um eine ähnliche Technologie wie sie bei Apps wie "Shazam" eingesetzt wird. Auf Basis von so genannten akustischen Fingerabdrücken, die in einer Datenbank hinterlegt sind, kann digital auch nach wenigen Sekunden erkannt werden, um was für einen Song es sich handelt bzw. im Falle von YouTube, ob das Musikstück rechtlich geschützt ist.
Siehe auch: YouTube: Musikkonzerne werfen GEMA Blockade vor
Die oben genannte Meldung hatte heute auch eine Art "Kollateralschaden" zur Folge und traf den groß auf YouTube angekündigten Kinofilm "Sonnenallee": Wer den Film von Leander Haußmann sehen wollte, blieb nämlich ausgesperrt. Wie die Nachrichtenagentur 'dpa' berichtet, bestätigte ein Sprecher des Videoportals, dass der Film "für kurze Zeit nicht abgerufen werden konnte." Allerdings sei das Problem innerhalb von 45 Minuten gelöst worden, "so dass Filmfreunde diesen Klassiker nun wieder auf YouTube genießen können."
Die GEMA dementierte allerdings, die Sperre von "Sonnenallee" veranlasst zu haben. "Das deutsche Urheberrechtswahrnehmungsgesetz besagt, dass die GEMA die Rechte gar nicht verweigern kann und darf", erklärte die Sprecherin der Verwertungsgesellschaft, Bettina Müller gegenüber der dpa.
Offenbar ist die Sperrung des Filmes durch ein internes Warnsystem von YouTube ausgelöst worden. YouTube-Besitzer Google erlaubt Rechteinhabern wie beispielsweise Sony Music Entertainment (deren Musikstück für die aktuelle "Sonnenallee"-Sperrung verantwortlich war), die eigenen geschützten Songs digital zu markieren.
Dabei handelt es sich um eine ähnliche Technologie wie sie bei Apps wie "Shazam" eingesetzt wird. Auf Basis von so genannten akustischen Fingerabdrücken, die in einer Datenbank hinterlegt sind, kann digital auch nach wenigen Sekunden erkannt werden, um was für einen Song es sich handelt bzw. im Falle von YouTube, ob das Musikstück rechtlich geschützt ist.
Siehe auch: YouTube: Musikkonzerne werfen GEMA Blockade vor
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