Maximaler Datenschutz soll zum Standard werden

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat den Bundestag aufgefordert, dass die Standard-Einstellungen neuer technischer Geräte oder Dienste hinsichtlich des Datenschutzes per Gesetz stets auf dem maximal möglichen Niveau gehalten werden sollen.
Datenschutz, schloss, Cd
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Verbraucher müssten sich dann nicht schon vor der ersten Nutzung informieren, was ein Produkt möglicherweise über sie preis gibt und wo man die Einstellungen ändern kann. Denn dazu fehle vielen die Zeit oder Erfahrung, erklärte die Organisation. "Die Kontrolle über persönliche Daten darf kein Expertenprivileg sein", forderte VZBV-Vorstand Gerd Billen.

Aktuell bietet die anstehende Novelle des Telemediengesetzes seiner Ansicht nach Gelegenheit, datenschützende Voreinstellungen gesetzlich zu verankern, wenn auch erst einmal nur für Internetdienste. Auf Initiative Hessens hatte der Bundesrat am 17. Juni 2011 einen entsprechenden Vorschlag zur Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Dieser sieht neben der Pflicht zu maximalen Datenschutzeinstellungen auch die automatische Löschung inaktiver Accounts in Sozialen Netzwerken vor.

Die Bundesregierung hat dagegen am 4. August erklärt, zunächst eine Lösung auf europäischer Ebene anzustreben. "Man kann das eine tun, ohne das andere zu lassen", so Billen. "Eine EU-Regelung würde mindestens noch drei Jahre auf sich warten lassen."

Allerdings geht es den Verbraucherschützern nicht nur um Facebook, Google und Co. Datenschützende Voreinstellungen seien auch bei technischen Geräten, Software-Produkten, Gewinnspielen oder im Versandhandel von Bedeutung. Daher hält der VZBV mittelfristig eine Verankerung im Bundesdatenschutzgesetz für erforderlich. Eine Novellierung des Datenschutzrechts steht im Zusammenhang mit dem vom Bundesinnenministerium seit längerem angekündigten Schutz der Verbraucher vor ungewünschter Profilbildung im Internet ohnehin an.

Das angestrebte Prinzip lautet "Privacy-by-Default". Standardmäßig dürfen nur so viele Daten erfasst, verarbeitet und weiter gegeben werden, wie für die Nutzung unbedingt erforderlich ist. Erst davon ausgehend, sollen Nutzer in die Lage versetzt werden, sich bewusst für oder gegen eine weitergehende Freigabe von Informationen über sich und iher Nutzungsverhalten zu entscheiden.
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