Facebook lenkt bei Debatte um Datenschutz ein
Nach einem Treffen von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich mit Vertretern Facebooks konnten heute Fortschritte hinsichtlich einer Verbesserung des Datenschutzes im weltweit größten Social Network vermeldet werden. Beide Seiten hätten sich darauf verständigt, im Wege der Selbstregulierung den Schutz der Nutzer zu stärken.
Die deutschen Anbieter haben bereits vor längerer Zeit Selbstverpflichtungen unterzeichnet. Facebook ist hier allerdings außen vor. Das Social Network wird sich den Vereinbarungen wohl auch weiterhin nicht einfach anschließen. Stattdessen soll an einem alternativen Weg gearbeitet werden.
"Wir unterstützen die Initiative zur Selbstregulierung. Sie kann ein sehr effektiver Weg sein, um die Interessen der Internetnutzer zu schützen. Unser System ermöglicht den Menschen bereits jetzt die Kontrolle über den Umgang mit ihren persönlichen Daten. Wir werden unsere Erfahrungen gerne in die Entwicklung gemeinsamer Branchen-Standards einbringen", sagte Richard Allan, Director European Public Policy bei Facebook.
Richard Allan und Hans-Peter Friedrich
Mit der grundsätzlichen Bereitschaft Facebooks, sich Selbstverpflichtungen anzuschließen und diese weiter auszubauen, werde die Diskussion, inwieweit deutsches Datenschutz- und Telemedienrecht für Facebook gilt, deutlich entschärft, so die Einschätzung des Bundesinnenministeriums.
Wegen seiner Niederlassung in Dublin hält Facebook allerdings in ganz Europa irisches Datenschutzrecht für anwendbar. "Die Grundsatzfrage müssen wir dort diskutieren, wo sie entschieden wird, und das heißt auf europäischer Ebene", stellte Friedrich daher klar. Für die Frage, welches Datenschutzrecht in den Mitgliedstaaten anwendbar ist, bestehen europarechtliche Vorgaben. Die EU-Kommission hat bereits einen überarbeiteten Entwurf der einschlägigen Datenschutz-Richtlinie angekündigt.
Allerdings ist man sich auch über die Grenzen dieses Weges bewusst. "Nicht nur, weil die Verhandlungen in Brüssel lange dauern und wir die Ergebnisse noch nicht kennen, macht es Sinn, auf Selbstregulierung zu setzen. Kodexe schaffen Transparenz, legen Rechte und Beschwerdeverfahren fest. Sie werden kontrolliert und sanktioniert und sind zudem flexibler. Dies ist im Bereich des sich schnell verändernden Internets besonders wichtig", so der Bundesinnenminister.
Auch Allan zog nach dem Treffen positive Bilanz: "Ich freue mich, dass wir uns den Inhalten zuwenden, ohne jedes Mal datenschutzrechtliche Grundsatzdebatten führen zu müssen", sagte er.
Thema des Gesprächs waren auch die sogenannten Facebook-Partys. Das Social Network hatte durch eine Umstellung der Standard-Einstellungen und einen Warnhinweis das Risiko unbeabsichtigter öffentlicher Einladungen reduziert. Zugleich äußerte man Verständnis für die Bedürfnisse der Ordnungsbehörden. Facebook werde daher einen Leitfaden erarbeiten, der den Ordnungsbehörden Ansprechpartner und Maßnahmen nennt. So werden beispielsweise öffentliche Einladungen unter falschem Namen gelöscht.
"Wir unterstützen die Initiative zur Selbstregulierung. Sie kann ein sehr effektiver Weg sein, um die Interessen der Internetnutzer zu schützen. Unser System ermöglicht den Menschen bereits jetzt die Kontrolle über den Umgang mit ihren persönlichen Daten. Wir werden unsere Erfahrungen gerne in die Entwicklung gemeinsamer Branchen-Standards einbringen", sagte Richard Allan, Director European Public Policy bei Facebook.
Richard Allan und Hans-Peter Friedrich
Mit der grundsätzlichen Bereitschaft Facebooks, sich Selbstverpflichtungen anzuschließen und diese weiter auszubauen, werde die Diskussion, inwieweit deutsches Datenschutz- und Telemedienrecht für Facebook gilt, deutlich entschärft, so die Einschätzung des Bundesinnenministeriums.
Wegen seiner Niederlassung in Dublin hält Facebook allerdings in ganz Europa irisches Datenschutzrecht für anwendbar. "Die Grundsatzfrage müssen wir dort diskutieren, wo sie entschieden wird, und das heißt auf europäischer Ebene", stellte Friedrich daher klar. Für die Frage, welches Datenschutzrecht in den Mitgliedstaaten anwendbar ist, bestehen europarechtliche Vorgaben. Die EU-Kommission hat bereits einen überarbeiteten Entwurf der einschlägigen Datenschutz-Richtlinie angekündigt.
Allerdings ist man sich auch über die Grenzen dieses Weges bewusst. "Nicht nur, weil die Verhandlungen in Brüssel lange dauern und wir die Ergebnisse noch nicht kennen, macht es Sinn, auf Selbstregulierung zu setzen. Kodexe schaffen Transparenz, legen Rechte und Beschwerdeverfahren fest. Sie werden kontrolliert und sanktioniert und sind zudem flexibler. Dies ist im Bereich des sich schnell verändernden Internets besonders wichtig", so der Bundesinnenminister.
Auch Allan zog nach dem Treffen positive Bilanz: "Ich freue mich, dass wir uns den Inhalten zuwenden, ohne jedes Mal datenschutzrechtliche Grundsatzdebatten führen zu müssen", sagte er.
Thema des Gesprächs waren auch die sogenannten Facebook-Partys. Das Social Network hatte durch eine Umstellung der Standard-Einstellungen und einen Warnhinweis das Risiko unbeabsichtigter öffentlicher Einladungen reduziert. Zugleich äußerte man Verständnis für die Bedürfnisse der Ordnungsbehörden. Facebook werde daher einen Leitfaden erarbeiten, der den Ordnungsbehörden Ansprechpartner und Maßnahmen nennt. So werden beispielsweise öffentliche Einladungen unter falschem Namen gelöscht.
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