UK: Richter schickt Facebook-Troll ins Gefängnis
In Großbritannien wurde ein Nutzer wegen pietätloser Trollerei ins Gefängnis geschickt. Der 25-Jährige veröffentlichte unter anderem Spott-Beiträge auf Facebook-Seiten, auf denen Angehörige und Freunde verstorbener Jugendlicher gedachten. Weiterhin veröffentlichte er YouTube-Videos, in denen er sich über die Toten lustig machte.
Bei einem Mädchen, dessen Hinterbliebene Opfer der Troll-Postings des Verurteilten wurden, handelt es sich um die 15-jährige Natasha MacBryde, die sich das Leben nahm, in dem sie sich vor einen Zug warf. Bereits einen Tag nach dem Vorfall tauchten spottende Beiträge auf der Facebook-Seite auf, die ihr 17-jähriger Bruder in Gedenken an seine Schwester eingerichtet hatte, berichtete die Tageszeitung 'The Guardian'.
Vier Tage später tauchte außerdem ein Video auf YouTube auf, in dem das Gesicht einer lebenden Comic-Lokomotive durch ein Foto der Toten ausgetauscht worden war. Zuvor wurden bereits verschiedene andere tote Jugendliche von dem Täter verspottet, so beispielsweise die 14-jährige Lauren Drew, die durch einen epileptischen Anfall starb, sowie der 16-jährige Hayley Bates, der bei einem Autounfall ums Leben kam.
Sein letztes Opfer wurde der 14-jährige Jordan Cooper, der erstochen wurde. Der Verurteilte eröffnet eine Facebook-Seite namens "Jordan Cooper in pieces", auf der er das Bild eines bluttriefenden Messers als Profilfoto veröffentlichte. Ein zusätzlich ins Netz gestelltes YouTube-Video zeigte ein Bild des Opfers mit heraushängenden, baumelnden Augen.
Vor Gericht gestand der Täter ein, dass die jeweiligen Inhalte von ihm stammten. Er kannte keines der Opfer persönlich. Der zuständige Richter Paul Warren betonte bei der Urteilsverkündung, dass den ohnehin schon trauernden Angehörigen durch die Veröffentlichungen zusätzlich unglaubliches Leid angetan wurde. "Die Taten wiegen so schwer, dass nur eine Freiheitsstrafe gerecht sein kann", erklärte er.
Der Täter muss nun für 18 Wochen hinter Gitter. Nach seiner Entlassung ist es ihm über einen Zeitraum von fünf Jahren untersagt, sich bei Social Networking-Diensten anzumelden. Während dieses Zeitraums muss er der Polizei außerdem melden, wenn er sich ein Mobiltelefon mit Internet-Zugang anschafft.
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Der Täter muss nun für 18 Wochen hinter Gitter. Nach seiner Entlassung ist es ihm über einen Zeitraum von fünf Jahren untersagt, sich bei Social Networking-Diensten anzumelden. Während dieses Zeitraums muss er der Polizei außerdem melden, wenn er sich ein Mobiltelefon mit Internet-Zugang anschafft.
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