Weniger Patentklagen:
USA überarbeiten Patentrecht
Zusammen mit dem Siegeszug der Smartphones entstanden auch zahlreiche Rechtsstreitigkeiten auf Basis von Patentverletzungen, die sich in den technisch komplexen Geräten nicht vermeiden lassen. Jetzt wurde in den USA eine umfassende Überarbeitung des Patentrechts beschlossen.
Der so genannte America Invents Act (PDF) wurde am vergangenen Donnerstag vom Kongress verabschiedet. Nun fehlt nur noch die Unterschrift des US-Präsidenten Obama. Er sagte seine Unterstützung bereits zu, so dass dem neuen Gesetz nichts mehr im Weg steht. Es verändert einige grundlegende Prinzipien des US-amerikanischen Patentrechts. Zudem ergeben sich für das US-Marken- und Patentamt Neuerungen. Experten bezeichnen den America Invents Act als größte Reform des US-Patentsystems seit 60 Jahren.
Obama erklärte vor dem Kongress, dass das neue Gesetz den "veralteten Patentierungsprozess" beschleunigt, so dass Unternehmen aus ihrer Idee so schnell wie möglich ein Geschäft machen können. Man erhofft sich die Schaffung neuer Arbeitsplätze, eine Eindämmung der Patentklagenflut sowie mehr Mittel für das dauerhaft überlastete Marken- und Patentamt (USPTO). Derzeit lagern dort über 700.000 unbearbeitete Patentanträge. Damit der Rückstau schneller abgearbeitet wird, werden inzwischen schlechtere Prüfstandards an den Tag gelegt, unterstellen Kritiker. Dadurch werden auch nicht schützenswerte Ideen durchgewunken.
Mit einer grundlegenden Veränderungen sollen die unzähligen Patentklagen eingedämmt werden. Zukünftig erhält nicht mehr derjenige das Patent auf eine Technologie, der sie zuerst erfunden hat ("First to invent"), sondern derjenige, der sie zuerst patentiert hat ("First to file"). Dieses Prinzip liegt auch dem europäischen Patentsystem zu Grunde - die USA stellte mit ihrer alten Regelung eine Ausnahme dar.
Viele Patentstreitigkeiten entstehen, da es in den USA die Möglichkeit gibt, eine patentierte Erfindung anzuzweifeln. Im Rahmen langwieriger und teurer Verfahren muss dann geklärt werden, wer die geschützte Technologie denn wirklich zuerst erfunden hat und ob sie überhaupt schützenswert ist. In Zukunft ist ein Teil dieser Frage allein durch den Zeitpunkt der Patentbeantragung eindeutig geklärt.
Es gibt jedoch auch Kritiker dieses neuen Prinzips. Sie sehen die Grundlage der amerikanischen Unternehmenskultur gefährdet. Große Unternehmen hätten im Vergleich zu kleinen Startups den Vorteil, dass sie Patentanträge aufgrund ihrer Anwaltsschar viel schneller und massenhaft einreichen können, heißt es seitens der Kritiker. Dagegen spricht jedoch, dass kleine Unternehmen, die keine umfassenden Finanzmittel haben, keinen teuren Prozess fürchten müssen, der ihnen die Erfindung wieder wegnehmen kann.
Eine weitere Neuerung im Rahmen des America Invents Act sieht vor, dass bereits vor der Erteilung eines Patents Hinweise auf eine bereits bestehende Erfindung (Prior Art) eingereicht werden können. Das Patentamt wird dadurch unterstützt. Zudem sollen so genannte Trivialpatente durch diese Maßnahme schneller erkannt werden.
Der America Invents Act regelt aber auch die Gebührenordnung des USPTO. Die Behörde kann ihre Gebühren nun selbst festlegen. Der erwirtschaftete Gewinn fließt in einen Fonds, über dessen Verwendung der Kongress mitbestimmen kann. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in Deutschland. So erwirtschaftete das hiesige Patentamt im letzten Jahr ein Plus in Höhe von 65 Millionen Euro, das in den Bundeshaushalt einfloss.
Obama erklärte vor dem Kongress, dass das neue Gesetz den "veralteten Patentierungsprozess" beschleunigt, so dass Unternehmen aus ihrer Idee so schnell wie möglich ein Geschäft machen können. Man erhofft sich die Schaffung neuer Arbeitsplätze, eine Eindämmung der Patentklagenflut sowie mehr Mittel für das dauerhaft überlastete Marken- und Patentamt (USPTO). Derzeit lagern dort über 700.000 unbearbeitete Patentanträge. Damit der Rückstau schneller abgearbeitet wird, werden inzwischen schlechtere Prüfstandards an den Tag gelegt, unterstellen Kritiker. Dadurch werden auch nicht schützenswerte Ideen durchgewunken.
Mit einer grundlegenden Veränderungen sollen die unzähligen Patentklagen eingedämmt werden. Zukünftig erhält nicht mehr derjenige das Patent auf eine Technologie, der sie zuerst erfunden hat ("First to invent"), sondern derjenige, der sie zuerst patentiert hat ("First to file"). Dieses Prinzip liegt auch dem europäischen Patentsystem zu Grunde - die USA stellte mit ihrer alten Regelung eine Ausnahme dar.
Viele Patentstreitigkeiten entstehen, da es in den USA die Möglichkeit gibt, eine patentierte Erfindung anzuzweifeln. Im Rahmen langwieriger und teurer Verfahren muss dann geklärt werden, wer die geschützte Technologie denn wirklich zuerst erfunden hat und ob sie überhaupt schützenswert ist. In Zukunft ist ein Teil dieser Frage allein durch den Zeitpunkt der Patentbeantragung eindeutig geklärt.
Es gibt jedoch auch Kritiker dieses neuen Prinzips. Sie sehen die Grundlage der amerikanischen Unternehmenskultur gefährdet. Große Unternehmen hätten im Vergleich zu kleinen Startups den Vorteil, dass sie Patentanträge aufgrund ihrer Anwaltsschar viel schneller und massenhaft einreichen können, heißt es seitens der Kritiker. Dagegen spricht jedoch, dass kleine Unternehmen, die keine umfassenden Finanzmittel haben, keinen teuren Prozess fürchten müssen, der ihnen die Erfindung wieder wegnehmen kann.
Eine weitere Neuerung im Rahmen des America Invents Act sieht vor, dass bereits vor der Erteilung eines Patents Hinweise auf eine bereits bestehende Erfindung (Prior Art) eingereicht werden können. Das Patentamt wird dadurch unterstützt. Zudem sollen so genannte Trivialpatente durch diese Maßnahme schneller erkannt werden.
Der America Invents Act regelt aber auch die Gebührenordnung des USPTO. Die Behörde kann ihre Gebühren nun selbst festlegen. Der erwirtschaftete Gewinn fließt in einen Fonds, über dessen Verwendung der Kongress mitbestimmen kann. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in Deutschland. So erwirtschaftete das hiesige Patentamt im letzten Jahr ein Plus in Höhe von 65 Millionen Euro, das in den Bundeshaushalt einfloss.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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