Gericht urteilt gegen Videoüberwachung in Hannover

Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Spielraum der Polizei bei der Video-Überwachung öffentlicher Plätze eingeschränkt. Mit Videokameras dürfe nur der fließende Verkehr beobachtet werden. Der sonstige öffentliche Raum dürfe nur dann im Fokus von Kameras stehen, wenn dort entsprechend darüber informiert wird. Der Kläger hatte kritisiert, dass eine Reihe der etwa 70 Kameras, die im Stadtgebiet von Hannover Aufnahmen machen und diese auch Speichern können, für Passanten nicht ordentlich ausgeschildert sind. Genau dies verlange die entsprechende Gesetzgebung allerdings.

Die Polizei war hingegen der Ansicht, dass sie sehr wohl ausreichend informieren würde. So sei die Aufstellung der Überwachungskameras in der Lokalpresse angekündigt worden. Außerdem biete man die Möglichkeit, über das Internet sogar zu erfahren, welche der fraglichen Kameras zur Stunde angeschaltet sei. Weiterhin seien die Kameras durchaus sichtbar und nicht etwa versteckt angebracht.

Das genügte dem Gericht aber nicht. Wie im Urteil ausgeführt wird, müsse für einen Betroffenen, der sich im Kamera-Sichtfeld befindet, klar ersichtlich sein, dass er gefilmt wird. Dies sei beispielsweise nicht in ausreichendem Maße gegeben, wenn die Kamera zwar offen, aber zu hoch angebracht ist. Deshalb müssten zumindest entsprechende Hinweisschilder auf die Überwachung aufmerksam machen.
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