Staatsbank muss Telekom Schadensersatz zahlen
Hintergrund dessen ist der sogenannte "dritte Börsengang" des Telekommunikationskonzerns. Das ehemals staatlichen Unternehmen hatte im Jahr 2000 Aktien zum Preis von 66,50 Euro ausgegeben. Allerdings fiel der Kurs anschließend schnell auf unter zehn Euro und kam bis heute nicht einmal mehr annähernd in die ursprüngliche Preisregion.
Eine Reihe von Anlegern aus den USA gingen daraufhin gegen die Telekom vor. Ihr Vorwurf: In den Verkaufsprospekten für die Aktien sei nicht realistisch über die Anteile berichtet worden. Im Jahr 2005 einigte sich der Konzern mit den Aktionären und zahlte ihnen einen Ausgleichsbetrag.
Diesen will sich der Konzern aber vom deutschen Staat und der KfW wiederholen, denn, so die Argumentation, beide seien als Großaktionäre wesentlich für die Durchführung der Werbekampagne zum Kauf der Telekom-Aktien verantwortlich gewesen. Dem stimmte der Bundesgerichtshof nun zu.
Allerdings steht die Höhe des zu zahlenden Betrages noch zur Diskussion. Der BGH traf hierzu keine Entscheidung, sondern verwies die Sache zur genaueren Klärung an ein Oberlandesgericht als niedrigerer Instanz. Hier soll auch entschieden werden, ob und wie viel des Betrages die Bundesregierung zu tragen hat.
Eine Reihe von Anlegern aus den USA gingen daraufhin gegen die Telekom vor. Ihr Vorwurf: In den Verkaufsprospekten für die Aktien sei nicht realistisch über die Anteile berichtet worden. Im Jahr 2005 einigte sich der Konzern mit den Aktionären und zahlte ihnen einen Ausgleichsbetrag.
Diesen will sich der Konzern aber vom deutschen Staat und der KfW wiederholen, denn, so die Argumentation, beide seien als Großaktionäre wesentlich für die Durchführung der Werbekampagne zum Kauf der Telekom-Aktien verantwortlich gewesen. Dem stimmte der Bundesgerichtshof nun zu.
Allerdings steht die Höhe des zu zahlenden Betrages noch zur Diskussion. Der BGH traf hierzu keine Entscheidung, sondern verwies die Sache zur genaueren Klärung an ein Oberlandesgericht als niedrigerer Instanz. Hier soll auch entschieden werden, ob und wie viel des Betrages die Bundesregierung zu tragen hat.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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