Deutsche Telekom:
Betrug bei Abrechnungen?
Über mehrere Jahre hinweg soll das Management der Deutschen Telekom Verbraucher, Kunden und Aufsichtsbehörden mit doppelten Abrechnungen betrogen haben. Es wird von einem Volumen in dreistelliger Millionenhöhe ausgegangen.
Entsprechende Informationen gehen aus einer Strafanzeige hervor, die bei der Staatsanwaltschaft in Bonn eingereicht wurde. Angeblich habe sich das Unternehmen aus Bonn umlagefähige Kosten für den Aufbau und die Pflege ihrer Kundendatenbanken mehrfach erstatten lassen. Dies behaupten jedenfalls die Erstatter der Anzeige.
Abgewälzt wurden die Gebühren für den so genannten Teilnehmeranschluss zunächst auf Millionen Telefonkunden. Darüber hinaus soll sich die Deutsche Telekom die Summen von Wettbewerbern bezahlen lassen, die für ihr Telefongeschäft auf Daten der Telekom angewiesen sind. Der Konzern aus Bonn streitet die Vorwürfe ab, schreibt der 'Spiegel'.
Die beiden Anzeigeerstatter Klaus Harisch und Peter Wünsch gehen davon aus, dass die Berechnungen nachweisbar fingiert seien. Als Beweis legte man interne Zahlen des Telekommunikationsdienstleisters bei. Diese Daten reichte das Unternehmen zur Überprüfung seiner Gebühren bei der Bundesnetzagentur ein.
In einer rechtlichen Auseinandersetzung befinden sich die beiden Gründer diverser Auskunftsdienste mit der Telekom nicht zum ersten Mal. Beide Parteien haben diesbezüglich bereits diverse Zivilverfahren bestritten. Die Deutsche Telekom wurde beispielsweise zur Rückzahlung von über 80 Millionen Euro verurteilt.
Abgewälzt wurden die Gebühren für den so genannten Teilnehmeranschluss zunächst auf Millionen Telefonkunden. Darüber hinaus soll sich die Deutsche Telekom die Summen von Wettbewerbern bezahlen lassen, die für ihr Telefongeschäft auf Daten der Telekom angewiesen sind. Der Konzern aus Bonn streitet die Vorwürfe ab, schreibt der 'Spiegel'.
Die beiden Anzeigeerstatter Klaus Harisch und Peter Wünsch gehen davon aus, dass die Berechnungen nachweisbar fingiert seien. Als Beweis legte man interne Zahlen des Telekommunikationsdienstleisters bei. Diese Daten reichte das Unternehmen zur Überprüfung seiner Gebühren bei der Bundesnetzagentur ein.
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