Amazon veröffentlicht seine "App Store"-Argumente
Das Unternehmen hatte seine Download-Plattform für Android-Anwendungen ebenso benannt. Apple reichte daraufhin eine Klage ein und versucht, sich den Namen als eigene Marke schützen zu lassen. Laut Amazon wäre das aber unzulässig, weil es sich um einen generischen Begriff handle.
Immerhin stünde die Bezeichnung wörtlich für ein Geschäft, in dem Apps für Smartphones gekauft werden können, und sei somit nicht schützenswert. Das würde bedeuten, dass Apple ebenso wenig ein Recht auf den Namen hätte, wie der Besitzer eines Gasthauses auf "Restaurant".
Die Amazon-Anwälte führten weiterhin aus, dass Apple-Chef Steve Jobs den Begriff in der Vergangenheit ebenfalls als Oberbezeichnung für alle Plattformen dieser Art benutzte. So hatte er in einer Keynote bemängelt, dass Android-Nutzer teilweise in vier verschiedenen App Stores suchen müssten, um die gewünschte Anwendung zu erhalten.
Amazon beantragte deshalb, "App Store" die Schutzwürdigkeit klar abzuerkennen und die Klage Apples zurückzuweisen. Weiterhin wurde verlangt, dass Apple die Anwalts- und Gerichtskosten komplett zu übernehmen habe.
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Christian Kahle
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